Schutzmassnahmen gegen die Vogelgrippe verlängert
26.7.23 - Die Vogelgrippe tritt nach wie vor lokal auf und könnte auf Hausgeflügel übertragen werden. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat deshalb die Verordnung für Massnahmen gegen die Vogelgrippe bis zum 15. Oktober verlängert.
Vor allem in den Kantonen Zürich, St. Gallen, Thurgau und Waadt sei die Vogelgrippe in Brutgebieten von Lachmöwen aufgetreten, wie es in einer Mitteilung des BLV heisst. Die lokalen Veterinärämter haben die Aufgabe, das Risiko einer Ausbreitung des Virus einzuschätzen und entsprechende Schutzmassnahmen zu ergreifen.
Dabei wird besonders das Verhalten der betroffenen Wildvögel und deren Nähe zu Geflügelhaltungen berücksichtigt. Das BLV und die kantonalen Veterinärdienste überwachen die Situation weiterhin genau. Tote Vögel werden bei Verdacht auf das Vogelgrippe-Virus getestet.
Vogelgrippe (H5N1)
Die Vogelgrippe breitet sich in Europa hauptsächlich unter Zucht- und Wildvögeln aus. Neu gibt es auch einzelne Fälle unter Säugetieren. Übertragungen auf den Menschen sowie schwere Verläufe sind nicht auszuschliessen. Von weltweit 873 Fällen in den vergangenen 10 Jahren endete fast jeder zweite tödlich.
Das BAG empfiehlt, in der Natur keine kranken oder toten Tiere zu berühren. Wenn doch, Hände gründlich waschen oder desinfizieren.
Auch private Halter:innen sind gefragt
Alle Geflügelhalter in der Schweiz sind dazu angehalten, Symptome einer möglichen Ansteckung ihrer Tiere mit der Vogelgrippe unverzüglich einem Tierarzt zu melden. Symptome könnten übermässige Krankheits- oder Todesfälle, eine abnehmende Legeleistung oder eine verminderte Aufnahme von Wasser oder Futter sein. Sowohl gewerbliche als auch private Geflügelhalter müssen ihre Tiere bei den zuständigen kantonalen Ämtern registrieren.
Auslauf für die nächste Vogelgrippe-Saison fit machen
Das BLV rät den Geflügelhalter:innen, ihre Gehege rechtzeitig für die nächste Vogelgrippe-Saison auszurüsten. Der Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln sollte vermieden werden, weshalb sich ein überdachtes und umzäuntes Gehege empfiehlt. Es ist davon auszugehen, dass auch im nächsten Winter schweizweit Vorkehrungen zum Schutz des Hausgeflügels vor dem Virus getroffen werden müssen.
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