1500 Schweine und keine Ausbildung

24.07.23 - Der Tierquäler-Fall auf einer Zürcher Schweinefarm sorgt für Empörung: Der überforderte Halter wurde zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse über 5000 Franken verurteilt. Eine Strafe, die für die Stiftung Tier im Recht in keinem Verhältnis zum verursachten Leid steht. Leider sei dies aber kein Einzelfall.

Eine Gruppe Schweine im Stall
Der Verurteilte war stark überfordert mit der aufwändigen Pflege seiner Schweine. (Symbolbild) © agnormark / iStock / Getty Images

Es braucht mehr als gute Absichten, um einen landwirtschaftlichen Betrieb zu führen – vor allem wenn es um die Tierhaltung geht. Ein tragisches Beispiel dafür liefert ein vom Tagesanzeiger aufgegriffener Fall aus dem Zürcher Oberland. Dabei wurden bei einem überlasteten Schweinezüchter gravierende Missstände entdeckt. Der 30-jährige Schweizer hatte rund 1500 Schweine zu versorgen und zeigte dabei eine offenkundige Überforderung. Trotz seiner Beteuerungen, dass ihm das Wohl der Tiere wichtig sei, fehlte ihm die notwendige Ausbildung und Sachkenntnis für die Tierhaltung.

Tierquälerei durch Vernachlässigung

Im Rahmen von Kontrollen des Zürcher Veterinäramts wurden erschütternde Zustände aufgedeckt. Verletzte und kranke Tiere, Tiere mit «hochgradigen Lahmheiten», ein totes Tier im Abteil, unbehandelte Wunden – die Liste der Missstände ist lang. Mindestens zwölf Schweine in einem desolaten Gesundheitszustand mussten während einer Kontrolle auf der Stelle eingeschläfert werden. 

Milde Strafe sorgt für Empörung

Der Schweinehalter wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 130 Franken und einer Busse von 5000 Franken verurteilt. Die Einzelrichterin argumentierte, dass der Mann die Tiere nicht mit voller Absicht vernachlässigt habe, sondern mit der Tierhaltung überfordert gewesen sei.

Sibel Konyo von der Stiftung Tier im Recht (TIR) kritisiert gegenüber dem «Tagesanzeiger» das milde Urteil. Bei Vergehen der Tierquälerei könnte das Strafmass grundsätzlich bis zu einer Haftstrafe von drei Jahren oder einer Geldbusse von 180 Tagessätzen reichen. «Die TIR beobachtet schon seit Jahren, dass die möglichen Strafrahmen von den Strafverfolgungsbehörden und den Gerichten in der Praxis nicht ausgeschöpft werden», so die Tierrechtsexpertin. 

  • 5
  • 0
Kommentieren / Frage stellen