Weniger Bürokratie, mehr Erneuerbare
22.06.23 - Der Bundesrat will mit einem neuen Erlass das Planungsverfahren für Solar-, Wind- und Wasserkraftwerke verkürzen.
Die heutigen Verfahren zur Planung und Realisierung von grossen erneuerbaren Energieanlagen können sich über zwei Jahrzehnte hinziehen – eine Zeitspanne, die wir uns in Anbetracht der Dringlichkeit des Klimawandels nicht leisten können.
In seiner Sitzung vom 21. Juni 2023 hat der Bundesrat eine Änderung des Energiegesetzes für die parlamentarische Überprüfung verabschiedet, das solche Bewilligungs- und Rechtsmittelverfahren verkürzt und vereinfacht.
Die wichtigsten Änderungen
- Einmalige Genehmigung: Statt vieler einzelner Genehmigungsphasen wird es neu ein einziges, konzentriertes Verfahren geben. So kann nicht mehr jeder einzelne Entscheid bis vor Bundesgericht angefochten werden. Wasserkraftwerke sind von dieser Änderung ausgenommen, da das bestehende Verfahren bereits gut funktioniert.
- Vereinfachte Standortsuche: Die Kantone sollen geeignete Standorte für Solar- und Windenergieanlagen in ihren Richtplänen identifizieren. Projekte von nationalem Interesse benötigen dann keine spezielle Grundlage mehr im Plan. Bei der Standortauswahl müssen Schutzaspekte wie Landschaft, Biotope, Wald, Kulturland und Fruchtfolgeflächen beachtet werden.
- Straffung des Rechtsmittelwegs: Beschwerden auf Kantonsebene sind nur noch beim oberen kantonalen Gericht möglich, das innerhalb von 180 Tagen entscheiden soll. Lokale und kantonale Organisationen verlieren ihr Beschwerderecht, während landesweite Organisationen, Standortkantone und -gemeinden berechtigt bleiben.
- Schnellere Planung für Stromnetzausbau: Die Planungsprozesse für Höchstspannungsleitungen, die Strom von Kraftwerken zu Verbrauchern leiten, werden verkürzt. Statt erst ein Planungsgebiet festzulegen, wird direkt ein Planungskorridor bestimmt, in dem die genaue Leitungsführung festgesetzt wird.
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