FIFA wegen Greenwashing-Beschwerden gerügt

13.06.23 - Die FIFA hat die Umweltverträglichkeit des Fussball-Weltcups 2022 in Katar gross angepriesen. Doch die Behauptungen der Klimaneutralität erweisen sich als Eigentor. 

Ein Fussball mit verschiedenen Länderflaggen drauf verweilt auf dem Anstoss-Punkt eines Fussballfeldes.
Die FIFA-WM in Katar gibt noch immer zu reden. © Maha1450 / iStock / GettyImages

Die FIFA erzielte letztes Jahr einen PR-Coup mit der Aussage, dass die Fussball-Weltmeisterschaft 2022 in Katar klimaneutral wäre. Die Schweizerische Lauterkeitskommission (SLK) untersuchte Beschwerden aus der Schweiz, Frankreich, Belgien, Grossbritannien und den Niederlanden und kam zum Schluss, dass die FIFA-Aussagen irreführend waren.

Das Werben mit Klimaneutralität muss strengsten Standards unterliegen, beschreibt die SLK ihren Entscheid in einer öffentlichen Mitteilung. Tatsachenbehauptungen müssen korrekt sein und sich an den Marketing- und Werbekodex der International Chamber of Commerce ICC halten, heisst es weiter. Die FIFA jedoch habe bei ihren Aussagen den falschen und irreführenden Eindruck erweckt, dass die WM bereits vor und während des Turniers klima- bzw. CO2-neutral sein würde.

Beweislast liegt beim werbenden Unternehmen

Die SLK kam zum Schluss, dass solche Nachhaltigkeitsziele nicht behauptet werden dürfen, solange es keine allgemein akzeptierten Methoden zur Messung oder Sicherung der Nachhaltigkeit gibt. Die Beweislast liegt dabei beim werbenden Unternehmen – in diesem Fall der FIFA. Laut SLK konnte die FIFA im Verfahren jedoch keinen ausreichenden Beweis für ihre Aussagen erbringen.

Die SLK kann keine Urteile verhängen, aber Empfehlungen aussprechen. Und das tat sie folgendermassen: «Die SLK empfiehlt der FIFA, inskünftig auf die beanstandeten Aussagen zu verzichten. Insbesondere darauf, dass die Fussballweltmeisterschaft 2022 in Katar klima- bzw. CO2-neutral sei. Es sei denn, sie kann zum Zeitpunkt der Kommunikation einerseits den vollständigen Nachweis der nach allgemein akzeptierten Methoden vorgenommenen Berechnung aller aufgrund des Turniers kausal verursachten CO2-Emissionen sowie andererseits den Nachweis der vollständigen Kompensation dieser CO2-Emissionen erbringen.»

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