Bundesrat erleichtert den Abschuss von Wölfen

05.06.23 - Im vergangenen Winter einigte sich die vereinigte Bundesversammlung auf ein neues Jagdgesetz. Um die Lage in den betroffenen Gebieten noch schneller zu entlasten, hat der Bundesrat nun beschlossen, den Abschuss von Wölfen bereits ab Juli zu erleichtern.

Wolf
Die Debatte um den Wolf sorgt in der Schweiz seit einiger Zeit für rote Köpfe. © Burkhard Kuhl / iStock / GettyImages

Die steigende Anzahl von Wölfen in der Schweiz stellt insbesondere die Berggebiete vor grosse Herausforderungen. Mit rund 250 Wölfen und 26 Rudeln, die sich kontinuierlich vermehren, wird die Situation immer komplizierter. Der Bundesrat hat nun auf diese Entwicklung reagiert und die Abschussregeln für Wölfe mit einer Teilrevision der Jagdverordnung gelockert.

Das ändert sich ab dem 1. Juli 2023:

  • Mit der revidierten Jagdverordnung sind jetzt auch Abschüsse von Einzelwölfen innerhalb von Rudelterritorien möglich. Bisherige Erfahrungen haben gezeigt, dass Einzeltiere auch in Rudelgebieten Schaden anrichten können.
  • Die Schadenschwelle, die massgeblich für den Abschuss von Einzelwölfen ist, wurde von 10 auf 6 Nutztierrisse gesenkt.
  • Neu werden nicht nur von Wölfen getötete, sondern auch schwer verletzte Nutztiere wie Rinder, Pferde sowie Lamas oder Alpakas als grosser Schaden angerechnet. Die Schadensgrenze bei grossen Nutztieren liegt neu bei einem Tier statt bisher zwei Tieren.
  • Darüber hinaus können nun Einzelwölfe auch abgeschossen werden, wenn eine erhebliche Gefährdung von Menschen besteht.
  • Zusätzlich kann ein Wolf eines Rudels sofort abgeschossen werden, wenn er plötzlich und unerwartet Menschenleben bedroht. Ein solcher Abschuss ist ohne die Zustimmung des Bundesamts für Umwelt BAFU möglich.

Zur Unterstützung der traditionellen Alpwirtschaft hat der Bund Anfang April zusätzliche Finanzmittel von insgesamt 4 Millionen Franken für den verstärkten Herdenschutz zur Verfügung gestellt. Diese Mittel dienen zur Finanzierung verschiedener Sofortmassnahmen, die die Kantone beantragen können.

Und wann tritt das neue Jagdgesetz in Kraft?

Wie der zuständige Bundesrat Albert Rösti an einer Medienkonferenz sagte, werde die Regulierungsmöglichkeit des neuen Jagdgesetzes noch per Ende dieses Jahres in Kraft gesetzt. Ab 2024 dürfen Kantone also die Wolfspopulation mit Zustimmung des Bundesamtes für Umwelt jeweils zwischen September und Ende Januar präventiv regulieren. Rösti kündigte an, dass die Umsetzung aller weiteren Bestimmungen des neuen Jagdgesetzes zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden wird, allerdings nicht später als der 1. Januar 2025.

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