Die Schweiz will (noch) keinen CO2-Grenzausgleich

16.06.23 - Während die EU sich für eine CO2-Grenzausgleichsabgabe entscheidet, beschliesst die Schweiz, auf ihre Einführung vorerst zu verzichten.

Eine Rauchwolke steigt von einem Industriegebiet gen Himmel
Der Grenzausgleichsmechanismus ist ein Teil des Fit-For-55-Pakets der EU. © Dirk Hoffmann / iStock / GettyImages

Die Europäische Union schmiedet ehrgeizige Pläne zur Reduzierung von Treibhausgasen aus Industrieemissionen. Mit Anpassungen am Emissionshandelssystem (EHS)* und der Einführung eines CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) möchte die EU weltweit eine Vorreiterrolle einnehmen. Der Schweizer Bundesrat hat diesen Plänen in einem am 16. Juni 2023 veröffentlichten Bericht jedoch eine Absage erteilt.

Grenzausgleichsmechanismus (CBAM)

Der CBAM der EU ist das erste System seiner Art weltweit. Es zielt darauf ab, die Risiken von Produktionsverlagerungen in Länder mit weniger strengen Umweltvorschriften zu minimieren. Gleichzeitig entstehen in diesen Drittländern Anreize, ihre Emissionen zu reduzieren.

Der Mechanismus wird ab Oktober 2023 in einer Testphase eingeführt und gilt für Importe aus den Sektoren Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, Dünger, Wasserstoff und Elektrizität. Ab 2026 werden schrittweise Abgaben auf diesen Importen erhoben, mit voller Umsetzung ab 2034.

Weshalb verzichtet die Schweiz?

Der Bundesrat hat entschieden, dass ein CBAM nur wenigen emissionsintensiven Industrieanlagen in der Schweiz zugutekommen würde, während er dem Rest der Wirtschaft wahrscheinlich schaden würde. Ausserdem werde der CBAM der EU von der Welthandelsorganisation als diskriminierende Massnahme kritisiert, wie es in einer Mitteilung aus Bern heisst. Daher empfiehlt der Bundesrat, derzeit auf die Einführung eines CBAM im Gleichschritt mit der EU zu verzichten. Die Entscheidung wird Mitte 2026 auf Basis der dann vorliegenden Zwischenbilanz der EU überprüft werden.

Das Emissionshandelssystem der Schweiz soll jedoch im Gleichschritt mit dem der EU angepasst werden, bekräftigt der Bundesrat in seinem Bericht. Diese Anpassung ist Voraussetzung dafür, dass Schweizer Waren vom EU-CBAM ausgenommen werden.

*Emissionshandelssystem (EHS)

Das EHS ist wie ein Marktplatz für Emissionsrechte. Jedes Jahr gibt es weniger davon, einige sind kostenlos, andere werden versteigert. Unternehmen müssen genug Rechte haben, um ihre Emissionen auszugleichen. 

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