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Kein Verkaufsstopp für Benzin- und Dieselfahrzeuge ohne die EU

28.06.23 - Der Bundesrat hat einen Plan für den Übergang zum fossilfreien Verkehr bis 2050 vorgelegt. Die Idee ist, der EU bei der Einführung entsprechender Gesetze zu folgen.

Ein Mann tankt sein Auto
Benzinern und Dieselfahrzeugen droht zunächst kein vorzeitiges Aus. © Tom Merton / iStock / Getty Images

Mit der Verabschiedung des Berichts zum Thema «Möglichkeiten für einen fossilfreien Verkehr bis 2050» am 28. Juni 2023, orientiert sich die Schweiz auf ihrem Kurs in Richtung nachhaltige Mobilität an der Politik der Europäischen Union. Der Bericht schlägt vor, auf Zulassungs- und Verkaufsstopps für Fahrzeuge mit fossilen Brennstoffen zu verzichten. Stattdessen wird eine schrittweise Umstellung auf fossilfreien Verkehr empfohlen, ähnlich den Massnahmen, die in der EU vorgesehen sind.

Auch Emissionsvorschriften werden angepasst

Die EU-Kommission plant eine Reduktion der CO2-Emissionen um 55% für PKWs und um 50% für leichte Nutzfahrzeuge bis 2030. Laut Mitteilung aus Bundesbern sollen diese Ziele gemäss dem im September 2022 vorgestellten Entwurf zur Revision des CO2-Gesetzes übernommen werden. In einer nächsten Phase gelte dasselbe für die Ziele der EU ab 2035.

Herausforderung bei der Ladeinfrastruktur

Ein weiterer Aspekt, der im Bericht hervorgehoben wird, ist die Herausforderung der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Ein Rechtsanspruch auf die Installation oder die Duldung von Ladeinfrastruktur könnte in Konflikt mit der Eigentumsgarantie und der Wirtschafts- und Vertragsfreiheit geraten. Kantonale Förderprogramme oder Regelungen zur Schaffung der baulichen Voraussetzungen für Ladeinfrastrukturen könnten hier eine Alternative darstellen, wie es in der Mitteilung heisst. Der Bund unterstützt den Ausbau der Ladeinfrastruktur bereits mit der Roadmap Elektromobilität 2025.

Weitere Klima-News aus Bundesbern

  • Der Bundesrat plant, verschiedene Massnahmen zur Sicherstellung der Energieversorgung gesetzlich zu verankern und die Winterstromproduktion zu fördern. Dazu hat er am 28. Juni 2023 eine Vernehmlassung zu den erforderlichen Gesetzes- und Verordnungsanpassungen eröffnet. Die Massnahmen beinhalten eine Reserve bestehend aus Wasserkraft und zusätzlichen Kraftwerken, deren Details durch den Bundesrat und die Eidgenössische Elektrizitätskommission festgelegt werden. Um die CO2-Bilanz zu verbessern, sollen Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen gefördert werden. 
  • In einem Bericht zur «Zukunftsfähigen Mobilität» hat der Bundesrat fünf Massnahmen zur Verbesserung der Förderinstrumente für nachhaltige Mobilität vorgeschlagen. Trotz bestehender 14 Förderinstrumente von verschiedenen Bundesämtern, gäbe es Schwächen wie fehlende langfristige Unterstützung und begrenzte Finanzierung, wie es in der Mitteilung heisst. Die Massnahmen können innerhalb des bestehenden rechtlichen Rahmens und Budgets umgesetzt werden.

 

 

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