Zum Schutz der Vögel: Windpark Grenchenberg darf nur vier Windturbinen aufstellen
24.22.2021 – Triumph für zwei Tierschutzorganisationen, die Beschwerde gegen den Bau des Windparks auf dem Grenchenberg in Solothurn eingereicht hatten: Statt der geplanten sechs dürfen nun nur vier Windturbinen aufgestellt werden.
Aufgrund einer Beschwerde von zwei Vogelschutzorganisationen beschloss das Bundesamt, lediglich den Bau von vier Windturbinen auf dem Grenchenberg gutzuheissen.
Durch die Reduktion auf vier Anlagen kann eine Entfernung von einem Kilometer zu einem bestehenden Brutplatz eines Wanderfalken-Paares eingehalten werden. Die beiden Anlagen, die nun nicht gebaut werden, wären je 250 und 700 Meter vom Horst der Vögel entfernt gewesen und hätten somit eine Gefahr für die Tiere dargestellt.
Da der Wanderfalke auf der roten Liste steht und weitere gefährdete Vogelarten in der Region des geplanten Windparks leben, empfahl die Vogelwarte Sempach den Mindestabstand von 1'000 Metern zu den Brutplätzen.
Die Beratung des Bundesgerichts fand öffentlich statt und zeigte, wie schwer die unterschiedlichen Interessen wie Tierschutz, Biodiversität und Energiewende unter einen Hut zu bringen sind. So gibt es einerseits Gesetze zum Natur- und Landschaftsschutz, andererseits wiesen die Richter darauf hin, dass sich die Schweiz zum Ausbau erneuerbarer Energien verpflichtet habe.