Die Nummer mit dem E: Was du über schädliche Zusatzstoffe wissen musst
Über 300 Zusatzstoffe sind in Lebensmitteln zugelassen. Sie werden mit E-Nummern gekennzeichnet. Welche E-Gruppen es gibt, welche Nummern gefährlich sein können und wie du schädliche E-Nummern meidest.

E-Nummern sind Zusatzstoffe, die Lebensmittel quasi attraktiver machen sollen, indem sie Geschmack, Farbe oder Konsistenz verbessern, manchmal sogar erst erzeugen und oft Natürliches ersetzen. Insgesamt sind für Lebensmittel über 300 E-Nummern zugelassen. Doch die Zusatzstoffe haben auch ihre Nachteile. Einige davon können sogar richtig krank machen.
- Was sind E-Nummern
- Verdickungsmittel, Farbstoffe, Süssungsmittel: Die E-Nummern-Gruppen
- Liste schädlicher Zusatzstoffe
- Wie Zusatzstoffe vermeiden?
- Kontrolle und Regelung in der Schweiz
Was sind eigentlich E-Nummern?
E-Nummern-Zusätze werden industriell wie handwerklich hergestellten Nahrungsmitteln und Fertigprodukten zugefügt. Sie ergeben das tolle Aroma und den Geschmack, sie färben, verdicken, machen etwas cremiger, haltbarer, oder süsser.
Das «E» vor der Zahlenkombination steht schlicht und einfach für Europa. Das soll zeigen, dass diese Stoffe in Europa zugelassen sind. Auch für die Schweiz gilt die einheitliche Kennzeichnung der Lebensmittelzusatzstoffe, allerdings ist die Schweizer Gesetzgebung bei ein paar E's etwas strenger.
Klassische Einsatzgebiete der Lebensmittelzusatzstoffe
Ohne gewisse Zusätze würde die Tütensuppe noch weniger gelingen und nicht schmecken, ein fettarmer Joghurt wäre nicht so ein cremiger Genuss und hätte kein herrliches Fruchtaroma. Die Chips wären nicht das Objekt der Begierde, von dem man nicht lassen kann oder das Baguette wäre nicht so luftig-locker. Selbst der Apfel oder Zitrusfrüchte würden nicht so toll glänzen.
Welche E-Nummern stehen für was?
- Farbstoffe
- Konservierungsstoffe
- Antioxidantien und Säureemulgatoren
- Süssungsmittel
- Emulgatoren, Gelier- und Verdickungsmittel, Stabilisatoren
- Rieselhilfen und Säureregulatoren
- Geschmacksverstärker
- Feuchthaltemittel, Schaumverhinderer und weitere
Die nach der Ziffer folgende Zahlenkombination gibt an, um welchen Stoff es sich handelt. Für die einzelnen Funktionen sind den E-Nummern Zahlen zugewiesen. Hier eine Liste mit den verschiedenen E-Gruppen von Konservierungs-, über Gelier-, bis Verdickungsmitteln.
- Farbstoffe: Sie machen alles schön bunt. Sie verstärken die natürliche Farbe oder erzeugen sie überhaupt erst. 42 Lebensmittelfarbstoffe sind zugelassen. Sie sind natürlicher Herkunft oder gänzlich künstlich. Die Nummern reichen von E 100 bis E 180.
- Konservierungsstoffe: Es gibt insgesamt 43 Konservierungsstoffe von E 200 bis E 297. Hinzu kommt E 1105 (Lysozym). Sie werden Produkten zugesetzt, um Schimmelpilze, Bakterien oder Mikroorganismen zu hemmen oder zu zerstören. 7 weitere Konservierungsmittel sind nicht mehr für Nahrungssmittel zugelassen. Manche von ihnen werden aber noch Kosmetika oder Tierfutter zugesetzt.
- Antioxidantien und Säureregulatoren: Sie verhindern Verfärbungen von Nahrungsmitteln, lassen Fette nicht verderben, machen, dass Vitamine lange erhalten bleiben oder der gewünschte Säuregrad erzeugt wird. Diese Gruppe enthält 46 Produkte, die alle mit E 300-er Nummern gekennzeichnet sind. Ausnahme: Das Antioxidationsmittel für Krebstiere (E 586, verhindert Braunfärbung).
- Süssungsmittel: Die 19 zugelassenen Süssungsmittel haben Nummern zwischen E 950 bis E 969. Zwei Ausnahmen: E 420 (Sorbit) und E 421 (Mannit). Diese beiden Produkte kurbeln den menschlichen Insulinhaushalt nicht an, was sie für Diabetikerlebensmittel geeignet macht.
- Emulgatoren, Gelier- und Verdickungsmittel, Stabilisatoren: Sie verdicken Flüssigkeiten, machen ein Produkt cremiger, ersetzen Fett, verbinden Zutaten, die sich sonst nicht verbinden würden. 68 Zusatzstoffe gibt es in dieser Gruppe. Sie sorgen für die perfekte Struktur insbesondere von Fertigprodukten. Bis auf Lecithin (E 322, für gute Backergebnisse, Haltbarkeit von Backwaren) lauten die hierunter subsummierten E's in Lebensmitteln E 400 bis E 495.
- Rieselhilfen und Säureregulatoren: Kein Klumpen und eine noch mehr ausgewogene Säure. Dafür sorgen die 45 Trennmittel und weitere Säureregulatoren von E 500 bis E 585. Rieselhilfen sind Trennmittel, die dafür sorgen, dass Zucker oder Salz nicht zu einem dicken Klumpen zusammenbackt. Die Säureregulatoren halten den pH-Wert im Lebensmittel konstant oder machen es für die Industrie leichter, sie zu verarbeiten.
- Geschmacksverstärker: Sie sind nur 16, dafür aber wahre Entscheidungsträger unter den E-Nummern. E 620 bis E 650 heissen sie, wobei die bekannteste Gruppe gleich die ersten 6 (E 620 bis E 625), die Glutamate sind. Sie verstärken Geschmack und/oder Geruch und entscheiden letztlich darüber, ob der Verbraucher die Produkte immer wieder kauft.
- Stoffe wie Feuchthaltemittel, Schaumverhinderer etc.: Eine 900-er, 1200-er, 1400-er oder 1500-er Nummer trägt, was ein ungewünschtes Schäumen verhindert, Obst mit einem Überzug vor Austrocknen schützt und Schoggi lange schön aussehen lässt, Mehl optimiert oder den Kaugummi zum elastischen Vergnügen macht. Unter diesen befinden sich auch jene für sogenannte «Packgase», die in Verpackungen gegen Luft ausgetauscht werden, um ein Verderben oder Verfärben zu verhindern. 47 Produkte haben hier eine E-Nummer.
- Weitere Gruppe: Die restlichen Zusätze besitzen keine E-Nummer, müssen aber auf Lebensmitteln angegeben sein. Diese Abschlussgruppe besteht aus insgesamt 26 Zusätzen für Nahrungsmittel. Illustre Gesellen wie Paraffinöl für Kaugummis, Klärprodukte wie Tannine für Säfte, Schwefel für die Haltbarkeit von Wein oder Bleichmittel für Stärke (Kaliumpermanganat) fallen hierunter.
Zwischenfazit: Leider kommt heute kaum ein halbfertiges oder fertiges Produkt, ja, selbst einige Frischprodukte wie Obst, ohne Zusätze aus. Meist ist dann auch nicht nur ein «E» mit Zahlencode aufgelistet sondern gleich mehrere.
Diese E-Nummern sind schädlich
Viele Lebensmittelzusätze sind unbedenklich. Dennoch warnt zum Beispiel die deutschen Verbraucherzentralen vor insgesamt 50 Zusatzstoffen in Lebensmitteln, die bei übermässigem Verzehr zu Durchfall führen, allergische Reaktionen auslösen können oder sonstige Nebenwirkungen haben.
E 102 – Tartrazin
Der Farbstoff Tartrazin gehört zu den Azofarbstoffen und ist künstlich hergestellt. Er wurde übrigens vom Schweizer Johann Heinrich Ziegler entdeckt und im Jahre 1887 erstmal beschrieben.
Tartrazin färbt Getränke, Backwaren wie Knabberzeug, Puddingpulver und andere Fertig-Desserts, Senf, Käserinden, Süssigkeiten oder Dragees und Medikamente. E102 kann Atemprobleme, Heuschnupfen oder Hautausschläge auslösen. Wo Tartrazin drin ist, ist laut EU seit dem Jahre 2010 der Aufdruck «Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen» zwingend vorgeschrieben, da er unter anderem mit ADHS in Verbindung gebracht wird.
Azofarbstoffe
Diese künstlichen Farbzusätze klingen nicht nur «ätzend», sie sind es auch. Insgesamt 10 synthetische Farbstoffe gehören zu der Gruppe der Azofarbstoffe. Neben Tartrazin ist für 5 weitere Farbstoffe aus der Gruppe der Azofarbstoffe, E104, E110, E122, E124, E129, der Hinweis auf den Aufmerksamkeitseinfluss bei Kindern vorgeschrieben.
Die Schweiz ist etwas restriktiver bei der Zulassung dieser Zusätze. Hierzulande sind die genannten und weitere Azofarbstoffe in Milchprodukten und Fleischersatzstoffen nicht erlaubt.
E 104 – Chinolingelb
Süsswaren, Götterspeise, Kaugummi, Getränke oder Brausen werden beispielsweise mit Chinolingelb E 104 eingefärbt. Der gelbe Farbstoff Chinolingelb gilt als Auslöser von Asthma und allergischen Hautreaktionen, insbesondere bei empfindlichen Menschen. Zudem wir er wie E 104 mit dem Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung in Verbindung gebracht. Darum müssen Produkte mit «Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen» bedruckt sein.
E 110 – Gelborange S
Der Farbzusatz E110 färbt schön gelborange und zwar Produkte wie Gummibärchen, Zitronenjoghurt, Käse und viele Fertiggerichte. E110 gilt als Auslöser von Asthma und allergische Hautreaktionen, im Tierversuch entstanden Nierentumore. Dies gilt im besonderen Masse bei Menschen mit Aspirin-Unverträglichkeit (Salicylsäure). Zudem wird vermerkt: «Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen».
E 122 – Azorubin/Karmesin
Der rote Farbzusatzstoff E 122 findet sich in Süss- und Backwaren, Getränken, fertigen braunen Saucen, in Fertigprodukten, Paniermehl und Fertigsuppen Anwendung. Azorubin kann Allergien und Pseudoallergien auslösen. Und für Kinder gilt hier wieder: «Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen.»
E 123 – Amaranth
Ganz vorne bei den E-Nummern, die als schädlich eingestuft werden, liegt der rötliche Farbstoff Amaranth, E 123. Er hat nichts mit dem Weizen der Inkas zu tun, sondern wird in Likören und Spirituosen verwendet und kann zu Asthma oder verschwommenem Sehen führen. Zudem steht er in Verdacht, krebserregend zu sein.
E124 – Chochenillerot A
Der rote Farbzustz Chochenillerot A ist der Wirkung von E 123 ähnlich und wurde der Farbe von Läusen nachgeahmt. Vieles was knallig-rot aussehen soll, wird und wurde damit gefärbt. Beispiele: Süsses, Getränke, Backwaren, Marmeladen und Gelee, selbst die Chorizo-Wurst oder Aperol. E 124 gilt als allergieauslösend und für Kinder schädlich. Daher müssen Produkte mit «Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen» bedruckt sein. In Skandinavien gilt der Stoff als krebsauslösend, in den USA ist er verboten.
Hier gibt es für die Schweiz zumindest Entwarnung: Der Stoff wird immer häufiger durch echtes Cochenille (E 120, Karmin) ersetzt. Aber auch der kann bei empfindlichen Menschen allergische Reaktionen auslösen. Im Ausland/Produkte aus dem Ausland können das ungesunde Chemieprodukt dennoch enthalten.
E 127 – Erythrosin
Der rote Farbzusatz E 127 ist heut nur noch für Cocktailkirschen, aber auch für Ostereierfarben, in Tiernahrung, Arzneimitteln und Kosmetika (Lippenstift) zugelassen, da er einen Einfluss auf die Schilddrüsenfunktion habe. Der Grund: der hohe Jodgehalt.
E 129 – Allurarot AC
E 129 färbt ebenfalls alles schön rot. Getränke, Süsswaren, Desserts, selbst Hackfleischgerichte sehen so richtig toll mit E 129 aus. Über den roten Farbstoff weiss die Wissenschaft noch nicht allzu viel. Allerdings gilt Allurarot AC alleine schon aufgrund der Tatsache zu den Azofarbstoffen zu zählen (siehe Infokasten oben), als umstritten.
E 142 – Briliantsäuregrün BS/Grün S
Dosenerbsen (!) und alles, was nach frischer Pfefferminze aussehen soll, das wird mit E 142 eingefärbt. Brillantsäuregrün BS soll der Körper zwar nach 7 Stunden ausscheiden und er wird soweit nicht als bedenklich eingestuft. Solange man die Höchstdosis von 5 mg/Kg Körpergewicht nicht überschreitet. In verschiedenen Ländern wie Norwegen, Japan oder USA ist er verboten. E 142 soll Alzheimer begünstigen.
E 150d – Ammonsulfit-Zuckerkulör
E 150d ist das, was man auch als «Zuckerkulör» kennt und Lebensmittel braun färbt. Es gibt auch Verwandte die E 150 a bis c heissen und sie alle färben Cola, Whiskey, Aceto-Balsamico, Lakritz, Marmeladen, Saucen, Süssigkeiten oder Backwaren. Vor Jahren wurde er vom Staat Kalifornien unter Krebsverdacht (im Tierversuch) verboten. Allerdings: In den USA war eine 1'500 x höhere Dosierung als in Europa erlaubt.
E 151 – Brillantschwarz BN
Kaviar-Ersatz, Saucen, Lakritz aber auch Kosmetika wie Shampoo oder Duschbad werden mit E 151 gefärbt. Der Farbzusatz sorgt für violette, braune und schwarze Farbtöne. Im Tierversuch wurde ein Einfluss auf Verdauungsenzyme festgestellt, bei empfindlichen Menschen könnte er Asthma oder Neurodermitis zu Folge haben.
E 155 – Braun HT
In Sachen Braun HT müssen alle Schoggi-Fans jetzt tapfer sein. Denn er kommt oft in der verlockenden Süssigkeit (aber auch anderen Produkten) zum Einsatz. Leider soll sich der Farbzusatz in den Lymphgefässen und Nieren sammeln. Zudem steht er unter Allergieverdacht.
E 170 – Titanoxid
So richtig schön weiss färbt E 170 Lebensmittel. Vor allem glänzend weisse Dragees, aber auch Kaugummis und leuchtend-weiss überzogene Lebensmittel enthalten oft Titanoxid.
In Nanoform hat es im Tierversuch Darmentzündungen hervorgerufen. Darüber hinaus steht Titanoxid im Verdacht, Krebs auszulösen. Ein Umstand, aufgrund dessen der Stoff ab 2020 in Frankreich verboten ist.
E 173 – Aluminium
Aluminium ist auf der Erde ein weit verbreiteter Stoff, der ganz natürlich, aber eben in geringen Dosen, auch in unserer Nahrung vorkommt. Spezielle Verwendung hat er bei Backwaren, die mit einem silbergrauen Überzug versehen werden. Hier darf Aluminium bei Lebensmitteln eingesetzt werden. Auch Bier in Aluminiumfässern und Laugenbrezeln, die auf Alublechen gebacken werden, können E 173 enthalten.
Menschen mit eingeschränkter Nierentätigkeit sollten definitiv auf diese Produkte mit E 173 verzichten. Zudem wird Aluminium wiederum mit Alzheimer in Verbindung gebracht.
E 180 – Litholrubin BK
E 180 wird für seine Magentafarbe vor allem in Druckereien als Farbstoff geschätzt. Im Lebensmittelbereich wird er ausschliesslich als Farbstoff für essbare, rote Käserinde verwendet. In der Kosmetik zudem für Lippenstifte.
E 180 gilt wiederum als Auslöser für Pseudoallergien wie Asthma und Neurodermitis. Insbesondere Menschen, die auf Salicylsäure (Aspirin) reagieren, sind hier gefährdet.
E 210 bis E 214 – Benzoesäure und -salze
Benzoesäure ist ein Stoff, den saure Früchte wie beispielsweise Heidelbeeren oder Preiselbeeren ganz natürlich produzieren. Auch in Honig ist er enthalten. Aber: nur in geringen Mengen. Synthetisch hergestellt wird er als Konservierungsstoff E 210 (gilt auch für die Benzoesalze E 211 bis E 214) bezeichnet und kann Verdauungsprobleme verursachen sowie Hautausschlag, Asthma allergische oder allergieähnliche Symptome. Zu finden ist diese E-Nummer in zahlreichen Produkten: Diätlebensmitteln, Antipasti, Meeresfrüchten, Fertigmahlzeiten, Milchprodukten, Erfrischungsgetränken, Bier und Spirituosen.
E 951 – Aspartam
Es soll so viele Studien pro wie contra der gesundheitlichen Wirkung des allgegenwärtigen Süssstoffs Aspartam geben. Der Stoff, der 200-mal süsser als Zucker ist, ist umstritten. Mal wird er als Kopfschmerz- oder Depressionsauslöser verdächtigt oder habe gar eine krebsauslösende Wirkung, dann wird in anderen Studien wieder das Gegenteil behauptet. Der Verdacht lautet auf Auslöser für Hirntumore, Allergien, Epilepsie etc.
Ob Aspartam gesundheitsschädlich ist oder nicht: Wie bei der Verwendung frischer, unverarbeiteter Produkte gilt auch in Sachen Süsse: Lieber in Massen auf Zucker, Honig, Ahornsirup oder Agavendicksaft setzen und geniessen, anstatt künstlich zu süssen.
Wie kann ich Zusatzstoffe ver/meiden?
Es gibt den Spruch «etwas, dass mehr als 5 Inhaltsstoffe in der Zutatenliste hat, solltest du meiden». Das Prinzip ist: Je weniger Inhaltsstoffe – vor allem jene mit einer E-Nummer – ein Produkt auf der Zutatenliste hat, desto besser.
- Bio-Produkte sind die bessere Wahl, da sie weniger Zusätze enthalten. Die oben aufgeführten, künstlichen Farbstoffe sind verboten.
- Je mehr frische Produkte du verwendest, desto mehr wird der Anteil an Zusatzstoffen in Speisen reduziert.
- Auch im Restaurant, beim Bäcker oder Metzger nach der E-Nummernliste fragen.
- Die E-Nummern-App der Zeitschriften K-Tipp, Bon à Savoir und Spendere Meglio für Apple-Geräte oder Google Play ist eine der informativsten.
- Zudem gilt gerade für Kinder: Ihnen immer möglichst frisch und ohne lange Inhaltsstoffliste zu kochen.
Strenge Kontrollen in der Schweiz
Da einige Zusätze Unverträglichkeiten auslösen können, müssen sie auf der Inhaltsliste von verarbeiteten Lebensmitteln vermerkt sein.
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, kurz BLV, prüft regelmässig die Anwendung und entscheidet gegebenenfalls und bei Bedarf neu.
Zugelassen werden die Zusatzstoffe nur, wenn sie:
- Nachweislich gesundheitlich unbedenklich sind.
- technologisch notwendig sind.
- Wie das BLV vorschreibt: «Konsumentinnen und Konsumenten dürfen durch die Verwendung des Zusatzstoffes nicht getäuscht werden.»
- Wobei Letzteres relativ ist, da beispielsweise Süssstoffe einem Zucker vorgaukeln oder etwa modifizierte Stärken ein cremiges Mundgefühl geben, die sonst nur das weggelassene Fett machen würde.
Laut BLV gilt: «Zusatzstoffe gehören zu den am besten untersuchten Substanzen in unserer Nahrung und werden nur in dem Masse zugelassen, wie eine gesundheitliche Unbedenklichkeit für die Bevölkerung gegeben ist.»
Die Zulassung von Zusätzen in Lebensmitteln wird in der Schweiz durch die Zusatzstoffverordnung (ZuV) geregelt.
Eine vollständige übersichtliche E-Nummern-Liste gibt es bei Wikipedia. Sie listet genau die Verwendung aller erlaubten Zusatzstoffe auf und gibt gegebenenfalls Höchstmengen an, wie viel man also maximal davon konsumieren sollte. Die E-Nummern-Liste gibt es hier.
Wer noch mehr über Lebensmittelzusätze erfahren will, dem sei das Buch «Die Suppe lügt» von Hans-Ulrich Grimm empfohlen.