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Zusammenschluss zum Eigenverbrauch: Vom ZEV optimal profitieren

Mit dem ZEV, Zusammenschluss zum Eigenverbrauch, kannst du Solarstrom besser nutzen und deine Stromkosten senken. Neu ist vor allem: Seit 2025 gibt es den vZEV (virtueller ZEV) – und ab 2026 sollen lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) den lokalen Stromhandel über das öffentliche Netz ermöglichen. Das ist wichtig, weil damit auch Haushalte ohne «gemeinsames Dach» stärker vom Solarstrom aus der Nachbarschaft profitieren können.

Zusammenschluss zum Eigenverbrauch: Vom ZEV optimal profitieren
Foto: © vchal/ iStock / Getty Images Plus

Immer mehr Hausbesitzer produzieren mittels Solaranlage Strom auf dem eigenen Dach. Nur: In vielen Fällen produziert die Photovoltaikanlage auf einem Einfamilienhaus (EFH) oder Mehrfamilienhaus (MFH) mehr Strom, als im Moment gerade gebraucht wird. Der Überschuss wird ins öffentliche Netz eingespeist – und du kaufst am Abend, in der Nacht oder im Winter wieder Strom dazu.

Viel Strom verpufft

Energieversorger sind per Gesetz verpflichtet, diesen Überschuss an Ökostrom abzunehmen. Der Haken: Die Vergütung orientiert sich am gesetzlich vorgesehenen Abnahmepreis (Art. 15 Energieförderungsverordnung, EnFV) und liegt typischerweise deutlich unter dem Preis, den du für bezogenen Strom (Energie, Netznutzung, Abgaben) bezahlst. Das kann sich im Alltag so anfühlen, als würdest du deinen selbst produzierten Solarstrom «günstig abgeben» – und später «teuer zurückkaufen».

Für Familien ist das besonders relevant: Der Stromverbrauch fällt oft dann an, wenn die Sonne nicht (mehr) scheint – morgens vor Schule und Arbeit, abends beim Kochen, Waschen, Lernen oder wenn das E-Auto geladen wird. Genau hier setzen ZEV, vZEV und künftig LEG an: Sie erhöhen den Anteil Solarstrom, den du lokal direkt nutzen kannst.

Die Idee hinter dem ZEV

Der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) macht es möglich, dass mehrere Verbraucher:innen innerhalb einer gemeinsamen Struktur Solarstrom gemeinsam nutzen – statt möglichst viel ins Netz einzuspeisen. Du nutzt dann «hausgemachten» Strom dort, wo er entsteht: im Gebäude oder auf dem Grundstück (je nach Aufbau). Das reduziert Netzbezug, senkt Kosten und erhöht die Wirkung deiner Solaranlage fürs Klima.

ZEV, vZEV und LEG: die 3 Modelle in der Schweiz – kurz erklärt

Weil seit 2025 neue Möglichkeiten dazugekommen sind und 2026 der nächste Schritt geplant ist, lohnt sich eine kurze Einordnung. Die Begriffe klingen ähnlich, unterscheiden sich aber stark in Technik, Abrechnung und Reichweite.

Modell Wo darf geteilt werden? Messung & Abrechnung Stärken Grenzen
ZEV Innerhalb Gebäude/Grundstück (klassisch «hinter dem Hausanschluss») Eigene interne Abrechnung; Zählerkonzept durch Betreiber:in/Verwaltung Hohe Gestaltungsfreiheit; klarer lokaler Nutzen; oft sehr gute Wirtschaftlichkeit im MFH Mehr Aufwand (Verträge, Abrechnung, Daten); Zustimmung/Regeln im Miet- oder Stockwerkeigentum
vZEV (seit 2025) Mehrere Gebäude, wenn sie technisch am gleichen geeigneten Netzpunkt (z.B. Verteilkasten) liegen (Details je nach Netzbetreiber) Abrechnung kann auf Messdaten des Verteilnetzbetreibers (VNB) basieren; weniger interne Messtechnik nötig Ermöglicht gemeinschaftlichen Eigenverbrauch über mehrere Gebäude ohne «gemeinsame Hauptverteilung» Technische/organisatorische Vorgaben des VNB; Machbarkeit abhängig vom Netzgebiet
LEG (ab 2026 geplant) Lokaler Stromhandel über das öffentliche Netz (z.B. Quartier/Gemeinde, je nach Ausgestaltung) Markt- und Abrechnungsregeln gemäss LEG-Rahmen; voraussichtlich mit standardisierten Prozessen Neue Option auch für Haushalte ohne eigenes Dach; stärkt lokale Energieversorgung Start und Details hängen von Umsetzung/Regulierung ab; laufende Entwicklung

ZEV: innerhalb Gebäude/Grundstück – eigene Abrechnung

Beim ZEV wird Solarstrom «intern» verteilt. Typisch ist das im MFH: Auf dem Dach produziert die PV-Anlage Strom, und die Parteien im Haus beziehen ihn zu einem definierten Tarif. Der ZEV organisiert dafür Messung, Abrechnung und die Regeln für Reststrombezug und Überschuss-Einspeisung.

vZEV (seit 2025): Grundstücke am gleichen Verteilkasten – Abrechnung über Messgeräte des VNB

Der vZEV erweitert das Prinzip: Auch mehrere Gebäude können gemeinsam Solarstrom nutzen, wenn die Netzsituation es zulässt. Praktisch heisst das oft: Der Solarstrom kann «virtuell» verteilt werden, weil Mess- und Bilanzierungsdaten über den Verteilnetzbetreiber abgebildet werden. Für dich kann das bedeuten: weniger Umbauten in der Hausinstallation und trotzdem ein gemeinsamer Eigenverbrauch über mehrere Gebäude.

LEG (ab 2026): lokaler Stromhandel übers öffentliche Netz (Quartier/Gemeinde)

LEG sollen es ermöglichen, lokal produzierten Strom über das öffentliche Netz in einer Gemeinschaft zu handeln. Das kann Quartiere und Gemeinden stärken – und ist besonders spannend für Familien in Mietwohnungen oder ohne geeignetes Dach. Wichtig: Ob und wie rasch das in deinem Ort praktisch nutzbar ist, hängt von der konkreten Umsetzung ab.

Welche Lösung passt? 

Du musst nicht «alles wissen», bevor du startest. Hilfreich ist eine einfache Entscheidungslogik:

  • Gibt es ein Gebäude mit mehreren Parteien und gemeinsamer Infrastruktur? Dann ist oft ein ZEV die naheliegendste Lösung.
  • Sollen zwei oder mehr separate Gebäude gemeinsam Solarstrom nutzen? Dann lohnt sich die Prüfung eines vZEV (Machbarkeit im Netzgebiet klären).
  • Willst du Solarstrom im Quartier teilen, auch wenn die Dächer getrennt sind und über das öffentliche Netz verbunden werden? Dann wird eine LEG (ab 2026) perspektivisch interessant.

EFH/2-Parteien-Haus

Wenn du im EFH wohnst, ist das «klassische» Ziel meist: möglichst viel Solarstrom selbst verbrauchen (z.B. Warmwasser, Wärmepumpe, E-Mobilität, Waschmaschine tagsüber). Ein ZEV ist hier nur relevant, wenn du tatsächlich mehrere Parteien sauber trennen und abrechnen willst (z.B. Einliegerwohnung). Wenn du mit einem Nachbarhaus teilen möchtest, wird der vZEV zur Option – falls die Netzvoraussetzungen erfüllt sind.

Mehrfamilienhaus (Mietwohnungen)

Im MFH ist der ZEV besonders wirkungsvoll, weil sich Verbrauchsprofile ergänzen: Homeoffice, Betreuungstage, unterschiedliche Tagesrhythmen. Für Familien kann das direkt spürbar sein, weil der günstigere Solarstromanteil tagsüber (z.B. Waschen, Kochen, Ladegeräte, E-Bike) besser genutzt wird. Gleichzeitig ist hier die saubere Organisation entscheidend: verständliche Tarife, transparente Abrechnung und klare Zuständigkeiten (Eigentümer:in/Verwaltung/Anlagenbetreiber:in).

Quartier/Gemeinschaft (LEG)

Wenn mehrere Liegenschaften im Quartier gemeinsam lokale Erzeugung und Verbrauch koppeln wollen, ist die LEG das Modell mit dem grössten Skalierungspotenzial. Wenn du als Familie zur Miete wohnst, kann das künftig eine echte Chance sein, auch ohne eigenes Dach von lokalem Solarstrom zu profitieren.

So funktioniert ZEV

Der Strom wird mittels Solaranlage auf dem Dach produziert und von den teilnehmenden Haushalten verbraucht. Ein Teil fliesst direkt in den Momentverbrauch («Direktstrom»). Wenn mehr Solarstrom produziert wird als gerade benötigt, gibt es grundsätzlich drei Wege: Erstens: andere Teilnehmende im ZEV nutzen ihn (höherer Eigenverbrauch). Zweitens: flexible Verbraucher werden gezielt dann betrieben, wenn Solarstrom vorhanden ist (z.B. Warmwasser, Wärmepumpe, E-Auto, Waschen). Drittens: Überschüsse werden weiterhin ins öffentliche Netz eingespeist.

Der entscheidende Hebel ist die Eigenverbrauchsquote: Je mehr du innerhalb der Gemeinschaft nutzen kannst, desto weniger Strom geht zu tiefen Vergütungen weg – und desto weniger musst du später teuer zukaufen. In der Praxis hängt die Quote stark von Lastprofilen, Wärmeerzeugung (z.B. Wärmepumpe) und optionalen Speichern ab.

Dank ZEV Stromüberschuss clever nutzen

In einem Haus wohnen oft Haushalte mit unterschiedlichen Tagesabläufen. Das ist ein Vorteil: Wenn einzelne Personen tagsüber zu Hause sind (z.B. mit Kleinkindern, im Homeoffice oder im Ruhestand), kann mehr Solarstrom direkt genutzt werden. Für Familien kann es helfen, energieintensive Tätigkeiten bewusst in sonnige Stunden zu legen – ohne dass der Alltag zum «Energieprojekt» werden muss.

Eine ZEV kann zusätzlich externe Stromkosten sparen, wenn das Gebäude mit einer Wärmepumpe beheizt wird und Warmwasser möglichst dann erzeugt, wenn Solarstrom verfügbar ist. Das verschiebt Verbrauch in die Mittagsstunden und kann den Eigenverbrauch deutlich erhöhen. Auch das Laden eines E-Autos oder E-Bikes lässt sich – falls möglich – in die Solarzeit legen.

Wenn dennoch mehr Strom nötig ist als die Anlage produziert (z.B. im Winter), wird Reststrom wie bisher vom Energieversorger geliefert.

Zwei Voraussetzungen für den Zusammenschluss

Voraussetzung für den ZEV: Es muss eine Gemeinschaft gegründet werden, die eine:n Ansprechpartner:in bestimmt. Die interne Strommessung und Verrechnung organisiert die Gemeinschaft (bzw. die beauftragte Verwaltung oder ein Dienstleister). Die Strommessung des Energieversorgers innerhalb der Eigenverbrauchsgemeinschaft entfällt in dem Sinn, dass nicht jede Partei separat als Endkund:in beim Energieversorger abgerechnet wird – sondern die Gemeinschaft als Einheit, mit interner Verteilung.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass in Bestandsimmobilien Mieter:innen oder Stockwerkeigentümer:innen dem Zusammenschluss zustimmen müssen (je nach Vertrags- und Eigentumssituation). In Neubauprojekten können Regelungen im Voraus festgelegt werden. In der Praxis hilft eine faire, transparente Preis- und Abrechnungssystematik: Wenn der ZEV nachvollziehbar günstiger ist als der normale Bezug und gleichzeitig die Investition trägt, ist die Teilnahme für viele attraktiv.

Preisgestaltung beim ZEV

In Art. 16 der Schweizer Energieverordnung (EnV) ist geregelt, wie der Preis für intern abgegebenen Eigenstrom im ZEV festgelegt werden darf. Statt dich an fixen Rappenbeträgen zu orientieren (die je nach Jahr, Region und Produkt stark schwanken), ist das Prinzip entscheidend: Der interne Tarif muss für Teilnehmende nachvollziehbar, transparent und günstiger als ein vergleichbares externes Stromprodukt sein. Gleichzeitig muss er die Kosten der Anlage (Investition abzüglich Förderbeiträge, Betrieb, Instandhaltung) sowie den Umgang mit Einspeiseerlösen abbilden.

Praktisch bewährt sich eine einfache Logik: ein klarer Solarstromtarif (für intern gelieferte kWh) plus ein klar ausgewiesener Reststromtarif (für kWh aus dem Netz). So siehst du als Familie in der Abrechnung, wie stark du vom Solarstrom profitiert hast. Für die konkrete Einordnung lohnt sich der Vergleich mit deinem lokalen EVU-Tarif (Energie + Netznutzung + Abgaben) und – je nach Gemeinde – mit dynamischen oder zeitvariablen Produkten, falls verfügbar.

Ergo: Der Strom im Zusammenschluss zum Eigenverbrauch ist in der Regel günstiger als reiner Netzbezug – und du weisst, woher er kommt.

Umsetzung in der Praxis

Gerade im MFH entscheidet eine gute Umsetzung darüber, ob der ZEV langfristig akzeptiert und als fair erlebt wird. Du musst das nicht allein lösen: Oft sind Verwaltung, Installationsbetriebe und spezialisierte Abrechnungsdienstleister beteiligt.

Rollen & Verträge (Eigentümer, Mieter:innen, Verwaltung)

  • Anlagenbetreiber:in (oft Eigentümer:in oder Stockwerkeigentümergemeinschaft): verantwortlich für PV-Anlage, Betrieb, Instandhaltung und Investitionsentscheide.
  • ZEV-Betreiber:in (kann identisch sein oder delegiert): organisiert Abrechnung, Daten, Kommunikation, Prozesse.
  • Verwaltung: kann Abrechnung, Vertragsmanagement und Transparenzpflichten übernehmen.
  • Teilnehmende Haushalte: beziehen Solarstrom/Reststrom gemäss Regeln; profitieren von transparenten Tarifen.

Wenn du in einer Mietwohnung lebst, sind zwei Punkte zentral: Erstens müssen die Konditionen verständlich sein (Tarif, Abrechnung, Kündigung/Wechsel). Zweitens muss klar sein, wie das in Nebenkosten bzw. separater Stromabrechnung geführt wird, damit es im Alltag nicht zu Überraschungen kommt.

Zählerkonzept & Abrechnung (inkl. Transparenzpflichten)

Das Zählerkonzept ist das technische Rückgrat. Im Kern braucht es eine saubere Messung von: Produktion (PV), Bezug aus dem Netz (Reststrom), Einspeisung (Überschuss) und Verbrauch je Wohnung/Gewerbeeinheit. Je nach Ausgangslage können bestehende Zähler weiterverwendet oder durch kompatible Messsysteme ergänzt werden.

Für dich ist vor allem wichtig, dass die Abrechnung verständlich bleibt. Achte darauf, dass sie diese Fragen beantwortet: Wie viel Solarstrom habe ich bezogen? Wie viel Reststrom? Welche Preise gelten wofür? Welche gemeinsamen Kosten fallen an (Betrieb, Messung, Abrechnung)?

Preisgestaltung innerhalb der Gemeinschaft: fair, einfach, nachvollziehbar

Ein «guter» ZEV-Tarif erfüllt drei Ziele gleichzeitig: Er ist für Teilnehmende günstiger als der normale Netzbezug, er finanziert Betrieb und Unterhalt der Anlage langfristig, und er ist so transparent, dass er Vertrauen schafft. In der Praxis ist weniger oft mehr: Lieber ein klarer, stabiler Mechanismus als ein kompliziertes Modell, das niemand versteht.

Drei Praxisbeispiele

MFH mit ZEV: mehr Transparenz, weniger Netzbezug

Ein MFH mit 12 Wohnungen installiert PV auf dem Dach. Die Verwaltung führt eine separate Stromabrechnung für die ZEV ein: Solarstrom wird günstiger als der lokale Standardtarif abgegeben, Reststrom wird zum EVU-Tarif weiterverrechnet. Ergebnis: Viele Haushalte verlagern einfache Lasten (Waschen, Geschirrspüler) in den Tag, die Eigenverbrauchsquote steigt, und die Abrechnung bleibt nachvollziehbar.

Zwei Häuser mit vZEV: gemeinsamer Solarstrom trotz getrennten Gebäuden

Zwei benachbarte Liegenschaften wollen eine gemeinsame PV-Anlage nutzen. Statt grosse Umbauten in der Elektroverteilung zu machen, wird ein vZEV geprüft. Wenn der VNB die technische Voraussetzung bestätigt, kann die Verteilung über Messdaten organisiert werden. Vorteil: Die Kooperation wird möglich, obwohl die Häuser getrennt sind.

Quartier-LEG: Perspektive für Haushalte ohne eigenes Dach

Mehrere Parteien im Quartier möchten lokal produzierten Strom teilen, auch Mieter:innen ohne PV auf dem eigenen Gebäude. Mit einer LEG (ab 2026) kann das – je nach Umsetzung – zu einem Modell werden, das lokale Erzeugung und lokalen Verbrauch über das öffentliche Netz zusammenbringt.

Typische Fehler & Checkliste

  • Unklare Zuständigkeiten: Wenn niemand für Abrechnung, Kommunikation und Reklamationen verantwortlich ist, entstehen Konflikte. Kläre Ansprechpartner:in und Stellvertretung.
  • Intransparente Tarife: Wenn Teilnehmende nicht verstehen, wie sich der Preis zusammensetzt, sinkt die Akzeptanz. Bestehe auf einer verständlichen Darstellung (Solarstrom vs. Reststrom).
  • Messkonzept zu spät geplant: Zähler- und Datenfragen früh klären, besonders bei Umbauten oder Sanierungen.
  • Zu optimistische Erwartungen: Im Winter bleibt Netzbezug normal. Plane realistisch und kommuniziere das offen.
  • Einwilligungen/Regeln im Bestand unterschätzt: In bestehenden MFH braucht es oft mehr Abstimmung. Nimm dir Zeit für eine saubere Information der Bewohner:innen.

Muster-Checkliste 

  • Welche Lösung passt: ZEV, vZEV oder ab 2026 LEG?
  • Wer ist Betreiber:in und wer macht Abrechnung/Support?
  • Wie sieht das Zählerkonzept aus (Produktion, Bezug, Einspeisung, Wohnungszähler)?
  • Wie werden Solarstromtarif, Reststromtarif und gemeinsame Kosten ausgewiesen?
  • Wie ist der Ablauf bei Ein-/Auszug oder Wohnungswechsel?
  • Wie wird kommuniziert (jährliche Info, Abrechnungslogik, Kontaktstelle)?
  • Welche Abhängigkeiten gibt es mit dem lokalen EVU/VNB (Machbarkeit vZEV, Messdaten, Prozesse)?

ZEV lohnt sich für Betreiber der Anlage

Die Grundlogik bleibt: Je höher der lokal genutzte Anteil Solarstrom, desto besser kann sich eine Anlage rechnen, weil weniger Strom zu niedrigen Vergütungen abgegeben und mehr teurer Netzbezug ersetzt wird. Zusätzlich kann sich der Wert einer Liegenschaft erhöhen, wenn eine zuverlässige, kostengünstige und klimafreundliche Energieversorgung etabliert ist.

Weitere Nebeneffekte

  • Die Wertsteigerung einer Immobilie durch die gebäudeeigene Energieversorgung
  • Insgesamt attraktivere Liegenschaften
  • Eine gesteigerte Mieterbindung

Fazit: Ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch kann sich lohnen – finanziell und fürs Klima. Mit vZEV (seit 2025) und LEG (ab 2026) wird das Teilen von Solarstrom zudem für mehr Haushalte realistisch. Wenn du dich für eine Lösung entscheidest, achte auf ein sauberes Mess- und Abrechnungskonzept und auf Transparenz: Dann profitieren Betreiber:in, Teilnehmende und Umwelt.

FAQ

Muss jede Wohnung mitmachen?

Das hängt von der Ausgestaltung und den Regeln in deiner Liegenschaft ab (Mietrecht, Stockwerkeigentum, bestehende Verträge). In der Praxis ist eine hohe Teilnahme hilfreich für die Wirtschaftlichkeit und für faire Kostenverteilung. Wichtig ist, dass Rechte und Pflichten klar geregelt und verständlich kommuniziert sind.

Wie läuft das mit Mietrecht/Nebenkosten?

Für Mieter:innen ist zentral, dass die Stromkosten transparent und überprüfbar ausgewiesen werden und dass klar ist, ob der Strom über eine separate Abrechnung oder über die Verwaltung läuft. Wenn du unsicher bist, frage gezielt nach: Tariflogik, Abrechnungsperiode, Wechsel bei Auszug und welche Daten (z.B. Zählerstände) die Grundlage bilden.

Was ist der Unterschied zwischen günstigem Solarstrom und «wirklich sparen»?

Günstiger Solarstrom im ZEV/vZEV spart besonders dann, wenn du ihn auch nutzen kannst. «Wirklich sparen» entsteht durch das Zusammenspiel aus hoher Eigenverbrauchsquote, fairen Tarifen, niedrigen Betriebskosten und einer Anlage, die zur Liegenschaft passt. Ein gutes Konzept ist daher wichtiger als ein vermeintlich «supergünstiger» Einzelpreis.

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