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Bisphenol A-Verbot in Frankreich: Sollte die Schweiz nachziehen?

In Frankreich darf Bisphenol A (BPA) nicht mehr in Lebensmittelverpackungen verwendet werden. Der Weichmacher ist schon länger umstritten, in der Schweiz wird er aber noch weitestgehend toleriert. 

Bisphenol A in Frankreich verboten: Vorbild für ganz Europa?
Foto: © Baloncici / iStock / Thinkstock

Seit Anfang des Jahres dürfen Lebensmittelverpackungen in Frankreich kein Bisphenol A mehr enthalten. Der Weichmacher steht seit Jahren in der Kritik, weil er sich von der Verpackung auf die Lebensmittel übertragen kann. Einmal aufgenommen, soll Bisphenol A den Hormonhaushalt negativ beeinflussen und Schäden des Herzkreislauf- und Nervensystems verursachen. Repräsentative Studien, die belegen, in welcher Menge und was für einem Ausmass der Weichmacher schadet, gibt es bisher jedoch nicht.

Bisphenol A in der Schweiz: Bisher nur Verbot für Babyschoppen

In der Schweiz ist die Verwendung von Bisphenol A bisher lediglich in Babyschoppen verboten. Der Umgang mit dem chemischen Stoff wurde bereits im Parlament diskutiert, ein generelles Verbot ist allerdings nicht in Sicht.

Auch in der EU hält man sich mit einem grundsätzlichen Verbot noch zurück. Hier hat man ebenfalls zum Anfang des Jahres lediglich den Grenzwert für die empfohlene Aufnahme von Bisphenol A verschärft. Statt höchstens 50 Mikrogramm pro kg Körpergewicht sollen Erwachsene jetzt nur noch 4 Mikrogramm pro kg zu sich nehmen. Bereits derzeit läge die durchschnittliche tägliche Aufnahme von Bisphenol A jedoch innerhalb dieser Sicherheitsgrenze.

Mehr dazu, wie Bisphenol A uns schaden soll und wo es überall enthalten ist, lesen Sie in dem Beitrag «Bisphenol A: Schädlicher Weichmacher oder harmloser Inhaltsstoff?».

Quellen: noerr.com, netzfrauen.org, parlament.ch  

Erstellt: Februar 2015

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