Solaranlagen bei Neubauten ab 2024 Pflicht
30.08.2022 – Die Energiekrise bringt neuen Wind in die Diskussion um die Erneuerbaren. Die ständerätliche Umweltkommission spricht sich für eine Pflicht für Solaranlagen bei Neubauten aus.
Der drohende Strommangel zeigt auf, wie wichtig die Energiewende ist. Dies sieht auch die ständerätliche Umweltkommission so und befürwortet eine Solar-Pflicht für alle Neubauten.
Die Pflicht soll ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten und für alle neuen Baugesuche ab diesem Datum gelten. Baugesuche, die vor diesem Datum eingegeben wurden, sind von dieser Pflicht ausgenommen.
Einzelne Ausnahmen möglich
Über einzelne Ausnahmen, Neubauten von dieser Pflicht zu befreien, sollen die Kantone selber entscheiden können. Der Beschluss jedoch war knapp: Mit sechs zu sechs Stimmen waren die Meinungen ausgeglichen, wobei erst ein Stichentscheid durch die Präsidentin Elisabeth Baume-Schneider Klarheit schuf.
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