Welche Regeln gelten beim Fahren mit dem E-Scooter?

Sie bieten für Gross und Klein sowie Jung und Alt Abenteuer, Spass und Spontanität: die E-Scooter! Mittlerweile sind die bunten elektrischen Flitzer aus den Stadtbildern gar nicht mehr wegzudenken – auch, wenn sie mancherorts einen negativen Beigeschmack hinterlassen – wenn sie beispielsweise Randalen zum Opfer fallen und aus Gewässern (ob stehend oder fliessend) gefischt werden müssen. Was damals noch mit den an die in London erinnernden Hop-On-Hop-Off-Busse erinnert ist heute mit dem E-Scooter möglich. Sightseeing einfach mal anders.

Drei E-Scooter auf einem Gehweg
Sind aus dem Stadtbild nicht mehr weg zu denken: E-Scooter! © Unsplash, Ernest Ojeh (CC0 1.0)

Adé, „normales“ Sightseeing!

Mit der Auslieferung der ersten E-Scooter in Grossstädte begann der Run auf die neue Sightseeing Variante, welche sich mittlerweile als beliebte Alternative entpuppt hat. Wo man vor einigen Jahren mit dem Bus (Linienbus oder sog. Hop-On-Hop-Off-Busse) durch die Städte fuhr, festgelegten Sightseeing-Strecken folgte und dem Bericht des Stadtführers über die wichtigsten Spots lauschte, ist das heute alles mit dem E-Scooter durchführbar und garantiert eine Städtetour, die man selbst gestaltet erleben kann und wohl auch nicht mehr vergessen wird.

Zwei Personen auf E-Scootern
Sind aus dem Stadtbild nicht mehr weg zu denken: E-Scooter! © Unsplash, Christina Spinnan (CC0 1.0)

Die Vorteile des E-Scooter

Doch warum verdrängt dieser kleine, elektrische Roller seine wesentlich grösseren Brüder und was macht ihn so interessant für uns?

Der E-Scooter hat einige Vorteile, die hier in Kürze zusammengefasst sind:

  • Er ist elektrisch und geräuscharm betrieben
  • Er ist über Apps auffindbar und simpel zu mieten
  • Er ist flexibel und kompakt
  • Er ist für den Nutzer/die Nutzerin vergleichsweise günstig
  • Man kann ihn an den dafür vorhergesehenen Gebieten abstellen und muss keinen (meist überteuerten) Parkplatz suchen
  • Er bietet eine schnellere Fortbewegungsmethode als die Alternative im normalen Ampelverkehr

Eine Sightseeingtour mit dem E-Scooter ist um einiges interessanter und naher am Geschehen als mit dem Bus und sie ist um einiges komfortabler als zu Fuss. Man ist flexibel, muss nicht lange nach einem Parkplatz suchen (sich damit auch keine Gedanken um überteuertes Parken machen) und sollte der Akku des E-Scooters einmal leer sein: Ersatz ist an der nächsten Strassenecke schnell gefunden. Drauf gestiegen, eingeloggt und es kann weiter gehen. Noch simpler und unkomplizierter gehts einfach nicht! Man sollte jedoch immer die Gebühren im Blick behalten, denn nicht immer ist ein E-Scooter billiger!

Doch wer denkt, er könne mit dem E-Scooter wie mit einem Cityroller unbedarft durch die Strassen und über die Fussgängerwege fahren, hat weit gefehlt. Denn auch hier gelten Regeln und Vorschriften, an die man sich zu halten hat.

Wie nutze ich meinen E-Scooter richtig?

Um Geldbussen und Sanktionen (oder aber auch einem drohenden Fahrverbot oder gar der Freiheitsstrafe zu umgehen), hält man sich am besten an die bekannten Nutzungsregelungen:

Wo darf ich fahren?

Die E-Scooter dürfen nur auf Fahrradwegen, Schutzstreifen und Fahrradstrassen gefahren werden. Sind diese nicht vorhanden, muss auf Fahrbahnen oder Seitenstreifen ausgewichen werden. Die Nutzung der Gehwege, der Fussgängerzonen oder auch entgegengesetzt der Einbahnstrassen sind mit dem E-Scooter strengstens verboten.

Benötige ich einen Führerschein?

Obwohl es sich bei dem E-Scooter um ein Kraftfahrzeug handelt, ist ein Führerschein für die Fahrt mit dem E-Scooter nicht notwendig. Der Nutzer oder die Nutzerin sollte allerdings mindestens 14 Jahre alt sein.

Gilt eine Schutzhelmpflicht?

Das Tragen eines Schutzhelms ist – trotz der erhöhten Unfallgefahr – bislang nicht vorgeschrieben, allerdings empfehlenswert.

Was habe ich zu beachten?

In Bezug auf Alkohol gilt die allgemein auch für Autofahrer gültige 0,5-Promille-Grenze, dabei ist auch hier darauf zu achten, dass unter 21-jährige und Führerschein-Neulinge keinen Alkohol konsumieren dürfen, wenn sie den E-Scooter nutzen.

Ferner ist im Strassenverkehr auch auf die Ampelgebung zu achten. Sind Fahrradampeln vorhanden, gelten diese.

Das Abstellen der E-Scooter nach Benutzung hat in den dafür vorgesehenen Flächen (in den Apps der Anbieter zu ersichtlich) zu erfolgen. Andere Verkehrsteilnehmer sowie Fussgänger dürfen durch die abgestellten Geräte jedoch nicht behindert werden.

Empfindliche Strafen für E-Scooter Nutzerinnen und Nutzer

Sollten die Regeln über das Führen der E-Scooter mal nicht eingehalten werden, so können jetzt auch den unbedarften E-Scooter Nutzerinnen und Nutzer mit empfindlichen Strafen rechnen. Denn seit Inkrafttreten der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge am 15. Juni 2019 sind auch diese als Kraftfahrzeuge zum Strassenverkehr zugelassen. Das heisst: auch mit dem E-Scooter ist es möglich, für Verkehrsdelikte bestraft zu werden und Bußgelder einzustreichen (Quelle: bussgeldrechner.org)

Blaulicht im Dunkeln
Auch E-Scooter Nutzerinnen und Nutzer müssen mit Bussgeldern rechnen. © Unsplash, Scott Rodgerson

Bussgelder

Dabei werden schon Bussgelder in Höhe von 15 bis 20 Euro fällig, wenn die vorgeschriebene Beleuchtung oder Warnklingel an dem Gefährt fehlt oder nicht einwandfrei funktioniert. Fahren auf dem Gehweg oder anderen Stellen, an denen es verboten ist, zieht ein Bussgeld in Höhe von 55 Euro mit sich. Bei Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist ein Bussgeld in Höhe von 80 bis 100 Euro fällig. Auch freihändiges Fahren oder das Nebeneinanderfahren wird mit Busgeld bestraft.

Von Fahrverbot bis zur drohenden Freiheitsstrafe

Doch nicht nur Bussgelder können die Nutzerinnern und Nutzer erwarten. Die Bestrafung kann bis hin zum Fahrverbot oder aber zur Freiheitsstrafe führen.

Ein Rotlichtverstoss beispielsweise wird mit Bussgeld und auch mit Punkten in Flensburg bestraft. Bei Verstössen gegen das Alkoholverbot wird neben dem Bussgeld und den Punkten in Flensburg bereits ab einer Fahrt ab 0,5 Promille ausserdem ein Fahrverbot von einem Monat verhängt.

Sollten bei der alkoholisierten Fahrt Ausfallerscheinungen bei dem Nutzer oder der Nutzerin aufgetreten sein, andere Verkehrsteilnehmer in ihrer Gesundheit gefährdet oder ein Unfall verursacht worden sein, kann mit einer Freiheits- oder Geldstrafe, gegebenenfalls sogar mit der Entziehung der Fahrerlaubnis gerechnet werden.

Denn mit dem Anstieg der E-Scooter-Anbieter und -modelle in den Städten, haben sich auch die Unfälle im Strassenverkehr rasant vermehrt. Im Jahr 2020 erfasste das Statistische Bundesamt ingesamt 2155 E-Scooter-Unfälle mit Personenschäden. Die häufigste Ursache waren demnach der Genuss von Alkohol oder die falsche Nutzung der Fahrbahn.

Fazit:

E-Scooter sind eine tolle und willkommene Abwechslung, aber auch bei deren Nutzung hat man sich an Regeln zu halten und ebenfalls die Strassenverkehrsregeln zu beachten. Unfälle sind vermeidbar, wenn man auf die richtige Nutzung zu achtet!

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