Fischen in der Schweiz: Vom Freiangeln, Tagespatent und Angelschein

Egli, Forelle und Co., fangfrisch und mit der eigenen Angel an Land gebracht. Fischen ist in der Schweiz beliebt und vielerorts möglich. Was zu beachten ist, wo frei und ohne Patent geangelt werden darf, schöne Seen mit Tagespatenten und wann der Angelschein nötig ist.

Fischen in der Schweiz ohne Patent, mit Angelschein, Tipps
In der Schweiz kann an unzähligen Seen, Flüssen und Bächen geangelt werden. Foto © diego_cervo / iStock / Getty Images Plus
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Die Schweiz wird mit gutem Grund auch das Wasserschloss Europas genannt. Hier zulande gibt es unzählige Bergseen, Seen, Flüsse und Bäche und nicht wenige von ihnen laden zum Fischen ein. Doch Angeln braucht viel Geduld. Umso besser verbringt man die Zeit meist in einer einzigartigen Natur abseits vom hektischen Alltag. Wer in Schweizer Gewässern angeln möchte, muss jedoch auch einige Regeln beachten, die wir hier erklären. Zudem erfahren Sie, welche Gewässer besonders zum einfachen Angeln eignen und was Sie brauchen, um auch mit einem Boot auf dem See fischen zu dürfen. 

Last but not least haben wir einige Tipps zur Angelsaison, Wissenswertes zu geschützten Fischen und wo Sie Bachforelle, Regenbogenforelle Saibling & Co. finden.

Wissenswertes zum Fischen in der Schweiz

Die Schweiz legt die Pflichten eines Berufs- wie Hobbyfischers im Bundesgesetz über die Fischerei sowie in einer entsprechenden Verordnung fest. Die Schweiz hält Bundesebenen allerdings nur wenige Vorgaben fest und überlässt den Grossteil der Bestimmungen über die Fischerei den Kantonen. Das jeweilige Kantonale Amt für Fischerei ist denn auch immer die erste Informationsstelle für Fischer. 

Grundsätzlich verbietet die Schweizer Tierschutzverordnung das Fangen von Fischen und wieder ins Wasser lassen - also das sogenannte catch and release des Fangs. 

Die einfachste Variante gemäss Freiangelrecht

Die Schweiz hat einige grössere und kleinere Seen zu bieten, in denen man gänzlich ohne Sachkunde-Nachweis (SANA) oder Patent fischen darf. Dieses Recht gilt beispielsweise im Kanton Zürich für den Zürichsee, Greifensee, Pfäffikersee und Türlersee und auch am Bodensee und Walensee gilt dieses Recht.

Voraussetzungen hierfür gibt es allerdings auch. So darf man beispielsweise lediglich vom Ufer aus und mit nur einer Angel oder Schnur angeln. Bei dieser Art der Fischerei sind Köderfische genauso wenig erlaubt wie Widerhaken oder Halterungen für die Aufbewahrung der gefangenen Fische. Künstliche Fliegen und Lebensmittel als Köder am Haken sind indes erlaubt.

Patentfischerei in der Schweiz

Die sogenannte Patenfischerei erlaubt es, nach deren Erwerb an einem bestimmten Gewässer und ohne Sachkundenachweis zu fischen. Dies gilt insbesondere für Tagespatente, wie etwa für den traumhaft gelegenen Bachalpsee – vor Ort in Grindelwald beim Beck im Lädeli erhältlich – oder am nicht minder malerischen Göscheneralpsee. Dort werden Tagespatente einfach aus dem Automaten am Uferdamm gezogen. Kosten: Schweizweit 25 Franken.

Ein Patent, kann aber auch für eine Woche (gibt es für 75 Franken), maximal bis zu 30 Tagen (Kosten: CHF 135) gelten. Alle darüber lautende Patente machen einen SANA-Kurs unabdingbar.

Mit Patent dürfen Angler, im Gegensatz zu den Möglichkeiten gemäss Freiangelrecht, beispielsweise auch mit dem Boot angeln gehen oder Fischköder einsetzen.

Fischen mit dem SaNa-Ausweis

Der Sachkundenachweis wird in einem meist halbtägigen Kurs erworben. Dieser wird das ganze Jahr über in vielen Gemeinden angeboten und befähigt zum Fischen an allen hierzu vorgesehenen Gewässern. Die Kursgebühren betragen 50 – 60 Franken, in der Regel wird der vorherige Kauf der IG "Dä neu Fischer"-Unterlagen – für 50 Franken im guten Fachgeschäft erhältlich – vorausgesetzt.

Alle SANA-Kurse und weitere Informationen dazu finden Sie im Netzwerk Anglerausbildung.

Beginn und Ende der Angelsaison

Fischen ist in der Schweiz grundsätzlich das ganze Jahr möglich. Allerdings gibt es für Forelle, Seesaibling, Felchen, Äsche, Alborella und heimische Krebse festgelegte Schonzeiten, die meist die Fortpflanzungszeit betreffen. Deshalb dürfen diese Fischarten im Herbst und Winter nicht gefangen werden. In Forellenregionen beispielsweise beginnt die Angel-Saison meist im Mai und endet im Herbst. Wer zwischen September und Mai fischen möchte, muss sich gut informieren. 

Wer im Winter fischen möchte, kann sich beim Eisfischen versuchen. Infos und Tipps zum Eisfischen in der Schweiz.

Auch sind Mindestgrössen zur Schonung der Bestände festgelegt, die beispielsweise bei den Felchen bei mindestens 25 Zentimetern liegt, bei Forellen in grösseren stehenden Gewässern unter 800 Metern etwa bei 25 cm.

Petri-Heil! Wo welche Fische fangen

Thunersee: Egli, Felchen, Hechts, Saibling, Seeforellen

Lungerersee: Hier lohnt sich vor allem das Forellenfischen! Bachforelle, Regenbogenforelle, Seeforelle aber auch Egli, Felchen und Hecht beissen hier an.

Pfäffikersee: Karpfenartige Fische, Seeforelle, Hecht, Egli, Felchen

Fliegenfischen wird an der Emme im Kanton Bern, im Linthkanal zwischen Walen- und Zürichsee oder am Burgäschisee zum Highlight.

Achtung bei geschützten Fischarten

Einige Fischarten sind Landesweit geschützt! Dazu gehören insgesamt 12 Fischarten. 

  • Die Nase samt allen Unterarten
  • Rhonestreber
  • Schammpeitzger
  • Meerforelle
  • Marmorata-Forelle 
  • Atlantischer Lachs
  • Ghiozzo
  • Bachneunauge
  • Bitterling

Seit 2020

  • Aal
  • Pigo bzw. Frauennerfling
  • Südrotauge bzw. Triotto

Der Fang von Lachsen muss dokumentiert werden.

Mehr Infos zu berdrohten und nicht bedrohten Fischarten in der Schweiz

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