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Energiesparlampe: Darauf sollten Sie für einen sicheren Umgang achten

Ab dem 1. September ist Schluss mit den herkömmlichen Glühbirnen. Dann verschwinden sie ganz aus den Regalen und machen endgültig den Energiesparlampen Platz. Doch diese sind umstritten, da sie als gesundheitsschädigend gelten. Darum sollten Sie unbedingt auf den richtigen Umgang mit den Lampen achten.

Um sich keiner gesundheitlichen Gefahr auszusetzen, sollte man beim Umgang mit Energiesparlampen einige Dinge Beachten.
Um sich keiner gesundheitlichen Gefahr auszusetzen, sollte man beim Umgang mit Energiespar- lampen einige Dinge Beachten. Foto: © iStockphoto /Thinkstock

Energiesparlampen bestehen aus einer Leuchtstoffröhre. Diese ist mit einem Gas gefüllt das unter anderem Quecksilber enthält. Das Gas erzeugt bei eingeschalteter Lampe UV-Strahlung, die anschliessend in das für uns sichtbare Licht umgewandelt wird. Eingeschaltet geben Energiesparlampen deshalb eine konstante Strahlung ab. Und zerbricht einmal eine, kann das hochgiftige Quecksilber austreten. Aber wie gefährlich sind sie dadurch nun wirklich?

Energiesparlampen und ihr Einfluss auf die Gesundheit

UV-Strahlung

Die Innenbeschichtung der Leuchtstoffröhren von Energiesparlampen ist oft nicht ganz dicht. Dadurch kann die UV-Strahlung austreten. Setzt man sich zu lange dem Licht einer undichten Energiesparlampe aus, kann das unter anderem Hautrötungen hervorrufen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfiehlt darum die Energiesparlampen zu kaufen, welche die Form einer herkömmlichen Glühbirne haben. Diese sind mit einer zusätzlichen Schutzhülle überzogen, um den Austritt von UV-Strahlung besser zu verhindern.

Elektrische Felder

Energiesparlampen erzeugen ein elektrisches Feld. Starke elektrische Felder können beim Menschen zu Muskel- und Nervenstörungen führen. Für Energiesparlampen wurde deshalb ein Richtwert für diese Strahlung festgesetzt. Unterhalb dieses Wertes gilt sie als nicht gesundheitsschädlich. Das elektrische Feld der Lampen darf den Richtwert nicht überschreiten, sonst dürfen sie im Handel nicht vertrieben werden.

Das BAG hat verschiedene Energiesparlampen auf die Stärke der elektrischen Strahlung getestet und herausgefunden, dass Energiesparlampen zwischen 10 und 55 Prozent an den festgelegten Grenzwert heran kommen, wenn direkt an der Lampe gemessen wird. Bei zunehmendem Abstand zu der Sparlampe nimmt die Strahlung rapide ab. Aus den Ergebnissen folgert es, dass wenn der Mensch sich nicht ständig in unmittelbarer Nähe zur Energiesparlampe aufhält, die Gefahr einer Gesundheitsschädigung gering sei.

Bei Energiesparlampen mit Kunstofhülle um die Leuchtstoffröhre ist die Auslaufgefahr von Quecksilber geringer.
Foto: © iStockphoto /Thinkstock

Giftige Inhaltsstoffe

Das enthaltene Schwermetall Quecksilber in Leuchtstoffröhren ist hochgiftig und entwickelt bereits bei Zimmertemperatur Dämpfe. Solange eine Leuchtstoffröhre intakt ist, besteht laut BAG für den Menschen keine Gefahr. Wenn diese jedoch zu Bruch geht, sollten ein paar Verhaltensregeln befolgt werden, um die Gesundheit nicht zu gefährden.

Sofortiges Lüften bewirkt, dass die Quecksilberkonzentration schnell abnimmt. Auch wenn nicht gleich gelüftet wird, und man kurze Zeit den Dämpfen ausgesetzt ist, sind keine gesundheitlichen Schäden zu erwarten. Trotzdem wird empfohlen, Lampen zu kaufen, die mit einem sogenannten Bruchschutz versehen sind. Bei diesen Energiesparlampen ist bei einem Bruch die Gefahr von auslaufendem Quecksilber verringert.

So sollten Sie vorgehen, wenn eine Energiesparlampe zu Bruch geht:

  • Lüften Sie so schnell wie möglich und zwar vor, während und nach der Reinigung
  • Verwenden Sie zum aufwischen Gummihandschuhe um einen Kontakt mit dem Quecksilber zu vermeiden
  • Überreste, der Sparlampe wie Splitter und Staub auf glatten Flächen mit einem geknickten Karton zusammenkehren und aufsammeln. Danach mit einem feuchten Papier nach wischen.
  • Alle Rückstände und Reinigungsmaterialien in ein luftdichtes Konservenglas geben
  • Anschliessend das Glas zur Sammelstelle für elektronische Geräte oder zu einer Verkaufstelle bringen

Quelle: Bundesamt für Gesundheit, Wikipedia

Erstellt: 2012

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