Gewässer revitalisieren und Raum sichern: Aufgaben der Gemeinden

Am 1.1.2011 ist das neue Gewässerschutzgesetz in Kraft getreten, welches die Kantone verpflichtet, bis zu 4000 Kilometer stark verbaute oder eingedolte Gewässer zu revitalisieren. Im Moment arbeiten die Kantone an einer Revitalisierungsplanung mit dem Ziel, die Gewässerabschnitte zu definieren, welche zuerst revitalisiert werden sollen. Bis 2018 müssen sie zudem den Gewässerraum ausscheiden, welcher für die Gewährleistung des Hochwasserschutzes und der natürlichen Funktionen der Gewässer notwendig ist.

Die Kantone sind für die strategische Planung der Revitalisierung und die Aussscheidung des Gewässerraumes zuständig. Am Ende liegt es jedoch meistens bei den Gemeinden, die Revitalisierungsprojekte und Änderungen in der Nutzungsplanung umzusetzen. Weil verschiedene Interessen von Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft, Hochwasserschutz, Naturschutz und vielen weiteren Akteuren aufeinandertreffen, besteht ein grosses Konfliktpotenzial. Es ist deshalb wichtig, dass sich die Gemeinden bereits jetzt über die laufenden Prozesse informieren und konstruktive Lösungsansätze kennenlernen. Im Rahmen des neuen Gesetzes stellt der Bund zusätzliche Mittel für Revitalisierungen und Ökoausgleichsflächen zu Verfügung. Gewusst wie, können diese von Gemeinden geschickt zur Realisierung von attraktiven Revitalisierungsprojekten genutzt werden.

Ziel: An der Tagung werden die neusten gesetzlichen Grundlagen und Vollzugshilfen präsentiert. Gemeinden erfahren, wie sich die Änderungen auf ihre Aufgaben auswirken werden. Aufgezeigt wird ferner, wie sich Revitaliserungsprojekte finanzieren und wie sie sich in die kommunale Nutzungsplanung integrieren lassen.

Zielpublikum: Fachleute und Behördenvertreter von Gemeinden und Kantonen; Fachleute aus Beratungs- und Planungsbüros, Vertreter von Verbänden.

Webseite: www.umweltschutz.ch

Wo: Landhaus Solothurn, Hauptgasse 69, 4500 Solothurn Route anzeigen

Kontakt Ansprechpartner: Karin Inauen

Kontakt E-Mail: [email protected]

30.05.2012: h

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