Neue Vorschriften für die Effizienz von Elektrogeräten

Effizienzvorschriften für bestimmte Elektrogeräte gibt es in der Schweiz schon seit längerem. Jetzt sollen die Regelungen auf zusätzliche Geräte erweitert und zudem eine Anpassung der Energieetikette vorgenommen werden.

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Die Vorschriften zur Energieeffizienz von Elektrogeräten weden in der Schweiz angepasst.

Die Vorschriften zur Energieeffizienz für Elektrogeräte soll angepasst werden.

Das UVEK schickt aktuell eine Revision der Energieverordnung in die Anhörung, die Effizienz-Vorschriften für weitere Elektrogeräte als bisher vorschlägt. Ausserdem soll die Energieetikette gemäss den Regelungen der EU angepasst und neu auch eine Energieetikette für TV-Geräte eingeführt werden.

Mitte 2009 hatte der Bundesrat für eine erste Serie von Elektrogeräten die Vorschriften zur Effizienz beschlossen. Diese sollen nun aufgrund der technischen Weiterentwicklung und im Einklang mit den von der EU beschlossenen neuen Vorschriften ausgedehnt werden.

Mit der vorliegenden Revision sollen die neuen Vorschriften der EU für drei weitere Kategorien von Elektrogeräten übernommen werden: TV-Geräte, Umwälzpumpen für Heizungs- und Warmwasserkreisläufe sowie Leuchtstofflampen, Hochdruckentladungslampen und Vorschaltgeräte. Diese neuen Verbrauchsvorschriften bewirken bis 2020 eine jährliche Energieeinsparung von rund 1,2 Milliarden Kilowattstunden pro Jahr.

Die stetige Verbesserung der Energieeffizienz von Elektrogeräten hat in den letzten Jahren dazu geführt, dass der Grossteil des Marktangebots in der besten Effizienzklasse der Energieetikette (Klasse A) anzutreffen war. Zur Differenzierung der Bestgeräte hat die EU die Einführung der zusätzlichen Klassen A+, A++ und A+++ beschlossen. Diese Änderung der Energieetikette soll nun auch in der Schweiz übernommen werden.

In der Anhörung wird schliesslich auch eine Revision des Begriffs des «Inverkehrsbringens» vorgeschlagen, der nach der bisher geltenden Bestimmung der Energieverordnung jedes Verkaufen, Vertreiben, Vermarkten oder Abgeben von Anlagen und Geräten umfasste. Im Gegensatz dazu umfasst das Inverkehrbringen gemäss EU-Recht nur das erstmalige Überlassen eines Produkts. Das bedeutet, dass die Einhaltung der Effizienzvorschriften in der EU lediglich beim Import und bei der Herstellung beachtet werden müssen und nicht - wie bisher in der Schweiz - bis hin zum Detailhandel. Das schweizerische Recht soll in diesem Punkt nun europakompatibel ausgestaltet werden.

Die revidierte Energieverordnung soll per 1. Januar 2012 in Kraft treten. Die Anhörung dauert bis zum 7. Juli 2011.

Quelle: Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)

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