Vegane Produkte dürfen nicht Käse oder Milch heissen
Der EU-Gerichtshof hat sich für ein Aus von Tofubutter und Veggie-Käse entschieden. Mit Kuhmilch verbundene Produkte sollen in der EU demnach nur noch so heissen, wenn sie die tierische Zutat enthalten. Doch es gibt Ausnahmen.

Käse, Milch, Rahm, Joghurt oder Butter müssen aus dem Euter der Kuh stammen. Vegane Produkte dürfen diese Bezeichnungen laut EU-Gerichtshof nicht tragen, da sie sonst leicht mit den tierischen Lebensmitteln verwechselt werden können.
Eine Ausnahme bildet beispielsweise Kokosmilch. Dabei handelt es sich laut Urteil um eines der «Erzeugnisse, deren Art aufgrund ihrer traditionellen Verwendung genau bekannt ist» und bei der «die Bezeichnungen eindeutig zur Beschreibung einer charakteristischen Eigenschaft des Erzeugnisses verwandt werden», heisst es in dem Urteil.
Ursprung der Entscheidung ist eine Klage vom Verband sozialen Wettbewerbs gegen das Unternehmen Tofutown. Der Verband klagte das Unternehmen an, weil es pflanzliche (vegane) Produkte unter dem Namen «Veggie-Cheese» oder «Cream» verkauft.
Text: Maximilian Comtesse, Quellen: EuGH Urteil, 15. Juni 2017