Waldrodungen: EU nimmt Unternehmen in die Pflicht

20.04.23 - Das Europäische Parlament hat ein neues Gesetz zur Bekämpfung der weltweiten Entwaldung verabschiedet. Zukünftig müssen Unternehmen sicherstellen, dass die Wälder, die für EU-Produkte genutzt werden, nicht abgeholzt oder beschädigt wurden.

Das Bild ist unterteilt durch eine halbe gerodete Fläche (rechts) und ein bewaldeter Teil (links)
Zwischen 1990 und 2020 wurde weltweit eine grössere Fläche Wald gerodet wie die der gesamten EU. © ollo / iStock / GettyImages

Die neuen Vorschriften gelten für Holz, Holzkohle, Kaffee, Kakao, Kautschuk, Palmöl, Rindfleisch, Soja – einschliesslich der Produkte, die solche Rohstoffe enthalten. Das neue Gesetz wurde mit grosser Mehrheit angenommen und enthält auch Anforderungen in Bezug auf die Menschenrechte und die Rechte der indigenen Völker.

Die Einfuhr aus bestimmten Ländern oder von bestimmten Rohstoffen wird nicht per se verboten. Allerdings dürfen Unternehmen nur dann Produkte in der EU verkaufen, wenn ihre Lieferanten eine Sorgfaltserklärung abgegeben haben, in der sie bestätigen, dass das Produkt nicht aus einem Gebiet stammt, das nach dem 31. Dezember 2020 abgeholzt wurde.

Satellitenbilder zur Überwachung

Die Kontrollen darüber, woher ein Produkt kommt, werden mittels Satellitenüberwachungsinstrumenten und DNA-Analysen vollzogen. Die höchste Geldstrafe beträgt mindestens 4 % des Jahresumsatzes des Unternehmens oder Händlers in der EU.

Weitere wichtige Beschlüsse

Das EU-Parlament hat diese Woche noch weitere wichtige Gesetze im Kampf gegen den Klimawandel beschlossen. Unter anderem wurden mit dem neuen Carbon Border Adjustment Mechanism wirtschaftliche Anreize für höhere Klimaziele in Nicht-EU-Ländern geschaffen. Ausserdem soll ein Sozialfonds eingerichtet werden, um Mehrausgaben abzufangen.

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