Alte Medikamente entsorgen: So machst du es richtig

Jeder hat eine Schublade, in der alte Pillen, Tropfen oder Salben herumliegen, weil man nicht so recht weiss, wohin damit. Abgelaufene Medikamente entsorgen: So machst du es richtig.

Medikamente entsorgen Schweiz: So machen Sie es richtig
Foto: © Viperfzk/ iStock / Getty Images Plus

Medikamente zählen in der Schweiz zum Sonderabfall, den man fachgerecht entsorgen muss. Für Sonderabfälle aller Art gilt in der Schweiz eine Rücknahmepflicht. Abgelaufenes oder Unbenutztes muss daher von den Ausgabe- oder Verkaufsstellen per Gesetz zurückgenommen werden.

Laut Schätzungen des Bundesamt für Umwelt werden ein Drittel der verkauften Medikamente nie benutzt und müssen irgendwann entsorgt werden.

Medikamente entsorgen in der Drogerie oder Apotheke

Dank der gesetzlichen Rücknahmepflicht in der Schweiz kannst du die Arzneimittel in Drogerien und Apotheken abgeben. Hierzu stehen entweder Sammelbehälter parat oder du sprichst Mitarbeiter direkt mit  deinem Anliegen an.

Allerdings gibt es kantonale Unterschiede, sodass du die Arzneien doch nicht so einfach loswirst.

Rücknahme von abgelaufenen Medikamenten in den Kantonen

Kantone wie Aargau oder Genf finanzieren die Entsorgung. Deshalb ist die Abgabe alter Medikamente hier in den entsprechenden Einrichtungen kostenlos.

In anderen Kantonen, beispielsweise Zürich, zahlst du unter Umständen eine Gebühr, wenn du in einer Drogerie oder Apotheke abgelaufene Medikamente entsorgen möchtest. Diese wird für die Entsorgungskosten eingezogen, insbesondere wenn man mit grösseren Mengen an alten Arzneien in das Geschäft kommt. Allerdings gibt der Apotheker-Verbund Zürich die Empfehlung an seine Mitglieder, kleine Mengen unentgeltlich zurückzunehmen.

Info: Die Rücknahmepflicht besteht für einen Apotheker insbesondere für Restmedikamente, die direkt bei ihm gekauft oder auf Rezept erstanden wurden.

Doch auch hier gibt es Unterschiede und nicht jeder Apotheker hält sich an die Empfehlung. Tipp: Im Zweifelsfall zur nächsten Apotheke gehen. Vielleicht ist eine andere Apothekerin oder ein anderer Apotheker verantwortungsvoller.

Übrigens: Benutzte Spritzen, Schmerzmittelpflaster, Säuren, Basen und andere medizinale Hilfsmittel gehören ebenfalls zu diesen abgabepflichtigen Sonderabfällen.

Da beim Kauf von Medikamenten keine Entsorgungsgebühr wie bei Elektrogeräten mitbezahlt wird, ist es manchmal schwierig, sie trotz Rücknahmepflicht kostenlos abgeben zu können.

Medikamente entsorgen in grösseren Mengen

Es kommt auch mal vor, dass wirklich grössere Mengen an Medikamenten zu entsorgen sind. Diese solltest du bei der kantonalen Sammelstelle abgeben. Unter Angabe des Ortes oder der Postleitzahl findest du unter dem Stichwort «Sonderabfälle (Chemikalien)» auf Abfall.ch deine örtliche Sammelstelle.

Medikamente entsorgen: So bitte nicht!

Irgendwann haben sich in jedem Haushalt Medikamente angesammelt, die man entsorgen möchte. Die einfachste Variante: sie in den Kehricht zu werfen, ins Lavabo zu leeren oder die Toilette runterzuspülen. Laut Bundesamt wird in Schweizer Haushalten mit der Hälfte der ungenutzten Medikamente so verfahren. Dies hat mehrere Folgen. 

Gelangen die alten Medikamente ins Abwasser, dann wird dies zusätzlich belastet. Je nach Wirkstoff kann es sein, dass er in den Trinkwasserkreislauf gelangt oder zumindest in der Natur landet. Mit nicht absehbaren Folgen. In der Vergangenheit wurden bereits öfter Medikamentenrückstände im Trinkwasser gefunden. 

Nicht im Kehricht Medikamente entsorgen

Alte Medikamente sollten nicht im Kehricht entsorgt werden. Zwar wird dieser verbrannt, doch auf seiner Reise in die Kehrichtverbrennungsanlage weiss man nicht, mit was allem der Müll in Berührung kommt. Zudem weist das Bundesamt für Umwelt daraufhin, dass — wenn auch unwahrscheinlich — Kinder mit Abfall spielen könnten oder die Medikamentenreste auf sonstige Weise von einem Finder missbraucht werden könnten.

Sonderfall Zytostatika

Eine der Ausnahmen in Sachen Verbrennung sind Zytostatika. Dies sind Medikamente, die vornehmlich in der Krebstherapie verschrieben werden. Sie dienen als Zellwachstums- oder Zellteilungs-Bremse.

Dieses Medikament darf unter keinen Umständen in der Natur oder im Wasserkreislauf landen, da dies ungeahnte Folgen haben könnte. Daher wird dieses Medikament nach der korrekten Abgabe als Sondermüll in speziellen Anlagen verbrannt.

Quellen: vbsa.ch, interpharma.ch, BAFU, pharmawiki.ch, tagesanzeiger.ch

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