Wo du in der Schweiz wild campen darfst

Wild campen inmitten der unberührten Schweizer Natur ist ein einmaliges Erlebnis. Doch die Regelungen, wo Wildcampen erlaubt ist, sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Nur eines ist überall gleich: In Naturschutzgebieten ist der günstige Campingurlaub generell verboten.

Zwei Zelte in den Schweizer Bergen
Oberhalb der Waldgrenze darfst du in der Schweiz wild campen. © Dino Reichmuth

Wild campen Schweiz – das Wichtigste in Kürze:

  • Wild campen ist in der Schweiz gesetzlich nicht verboten. Mehr erfahren
  • Übernachten im Zelt ist im Gebirge oberhalb der Baumgrenze in der gesamten Schweiz erlaubt.
  • In Naturschutzgebieten, dem Schweizerischen Nationalpark und Wildruhezonen ist wildes Campieren verboten. Mehr dazu
  • Wann wildes Zelten oder Übernachtungen im Camper erlaubt sind, ist kantonal geregelt. Kantone im Überblick

Nach einer langen Wanderung durch unberührte Natur das Zelt aufzuschlagen und sich dort niederzulassen, wo es am schönsten ist – so fühlt sich Freiheit an.

Anders als in vielen europäischen Ländern wie Deutschland und Österreich ist Wildcampen in der Schweiz nicht grundsätzlich verboten. Das sogenannte Schweizer Jedermannsrecht gestattet jeder und jedem das Campen für ein oder zwei Nächte auf unkultiviertem Land, welches eindeutig nicht in einem Schutzgebiet liegt. In den meisten Kantonen weisen Strassenschilder ausdrücklich darauf hin, falls in der einer Zone ein Zelt-Verbot besteht. In manchen Kantonen besteht jedoch ein generelles Wildcamping-Verbot.

Es ist also wichtig, sich vor der Reise zu informieren: Wo darf ich mein Zelt aufschlagen? Wo im Auto schlafen und wo meinen Camper aufstellen? Wir geben eine Übersicht über die Regelung der Kantone.

Wo darf man in der Schweiz wild campen?

Die Frage, ob man in der Schweiz wild zelten, im Bus, Wohnwagen oder Auto übernachten darf, kann nicht allgemeingültig mit ja oder nein beantwortet werden. Wo Wildcampen legal ist, regeln die Kantone beziehungsweise einzelne Gemeinden. Das gilt für sämtliche Orte, an denen man wild campen kann:

Öffentlichen Orte: Ob einmaliges Übernachten auf einer Wiese oder an anderen öffentlichen Orten gestattet ist, bestimmen die Gemeinden oder die Eigentümer des entsprechenden Grundstückes. Erkundige dich vorab beim entsprechenden Kanton.

Öffentlichen Parkplätze: Auch hier legen die Gemeinden oder Grundstückeigentümer die Regeln fest. Generell ist es wichtig, Schilder und Parkzeiten zu beachten. Nach einer Nacht muss der Platz wieder verlassen werden und das Aufstellen von Tisch und Stühlen («Campingverhalten») ist nicht gestattet.

Rastplätze: Rastplätze, die eine öffentliche Toilette und teilweise einen Picknickbereich anbieten, sind zur kurzfristigen Erholung – vor allem von LKW-Fahrerinnen und -Fahrern – gedacht. Aber auch mit einem Wohnwagen oder Wohnmobil darfst du hier rasten. Auch hier ist Campingverhalten nicht gestattet und du solltest nach einer Pause oder Nacht weiterfahren.

Raststätten: Raststätten, erkennbar an Tankstellen, Restaurants, Shops und Toiletten, fallen unter kantonale Bestimmungen. Hier solltest du darauf achten, wie die Parkplätze markiert sind: Gibt es eine Parkzeitbeschränkung oder gebührenpflichtige Parkplätze zum Übernachten? Wie auf Rastplätzen ist Campingverhalten auch hier nicht gestattet.

Ist es in der Schweiz erlaubt, im Auto zu schlafen?

Laut dem TCS gibt es in der Schweiz weder ein Verbot noch genaue Regelungen zum Übernachten im Auto. In manchen Gemeinden fällt eine Übernachtung im Auto unter Wildcampen und ist somit nicht erlaubt.

Wer jedoch während einer langen Autoreise aufgrund von Müdigkeit einen Stopp einlegen muss, sollte besser eine Pause auf einem Rastplatz oder einer Raststätte einlegen, anstatt weiterzufahren.

Wo Wildcampen in der Schweiz grundsätzlich erlaubt ist

Wo du in der Schweiz sorglos wild campen kannst, ist im Gebirge oberhalb der Waldgrenze. Hier sind jedoch nur einzelne Übernachtungen legal und es darf nicht in grossen Gruppen gezeltet werden. Wenn du mehrmals an einem Ort oberhalb der Baumgrenze übernachtest, musst du das Zelt tagsüber abbauen.

Rotes Zelt in Niederbauen Kulm
Im Gebirge oberhalb der Waldgrenze ist Wildcampen in der Schweiz legal. © Dino Reichmuth

Auch Not-Biwakieren ist in der Schweiz legal. Wenn du also in den Bergen bist und nicht rechtzeitig einkehren oder den Heimweg antreten kannst, darfst du dein Nachtlager unter freiem Himmel aufschlagen.

Zudem darfst du auf Privatgrundstücken wild campen oder biwaken, sofern du eine Erlaubnis von den Grundstückbesitzern hast.

Wichtig: Wähle deinen Platz zum beim Wildcampen und Biwakieren mit Bedacht. Halte einen Sicherheitsabstand zu Gewässern wie Flüssen und Bächen, die durch Regen plötzlich anschwellen können. Bei Hinweisen auf Unwetter wie Gewitter und Regen solltest du generell nicht wild campen.

Wo du in der Schweiz nicht wild campen darfst

Grundsätzlich verboten ist Wildcampen und Biwakieren in folgenden Gebieten:

  • Naturschutzgebiete
  • Schweizerischer Nationalpark
  • Eidgenössische Jagdbanngebiete
  • Wildruhezonen
  • Wenn allgemeines Betretungsverbot herrscht

Wild campen Schweiz: Einen Stellplatz per App finden

Mit der App «park4night» findest du Stellplätze in der Schweiz und ganz Europa, auf denen du wild campen darfst. Hier kannst du einfach die Region antippen, in der du unterwegs bist, und dir verschiedene Übernachtungsmöglichkeiten anzeigen lassen. Darunter offizielle Campingplätze, aber auch Parkplätze, Raststätten oder Bauernhöfe, auf denen die Wirte das Parken über Nacht gestatten.

Die App zeigt dir auch an, welche Services vor Ort vorhanden sind (Elektrizität, Wasser, Toiletten & Co.) sowie allenfalls Preise für die Stellplätze. Die App ist demnach sehr nützlich auf Campingreisen, auf denen du flexibel bleiben möchtest und dich spontan nach Schlafplätzen umschaust.

Screenshot Park4night
Hier findest du Stellplätze in deiner Nähe. © Screenshot park4night

Wild campen Schweiz – die Regelung der Kantone

Hier findest du eine Auflistung der aktuellen Regelungen der Schweizer Kantone zum wilden Campen. Zur Sicherheit empfehlen wir, sich vorher dennoch in der jeweiligen Gemeinde zu informieren. Denn die Regeln zum Wildcampen werden auch von einzelnen Gemeinden bestimmt.

Aargau

Im Aargau ist Wildcampen grundsätzlich erlaubt, wenn du eine Erlaubnis des Grundstückbesitzers eines Privatgrundstückes hast. Auch eine Nacht auf öffentlichen Parkplätzen ist erlaubt. Letztendlich gelten jedoch die Gemeindeverordnungen, weshalb du dich vorher bei der jeweiligen Gemeinde erkunden solltest.

Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden

In den Kantonen Appenzell Ausserrhoden und Innerrhoden ist Wildcampen generell nicht erlaubt.

Für die Gesetze fürs Wildcamping sind jedoch die Gemeinden zuständig und es gibt Ausnahmen. In der Moorlandschaft Fähnerenspitz und Schwägalp herrscht ein ausdrückliches Camping-Verbot.

Basel-Landschaft und Basel-Stadt

In den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt ist wildes campen grundsätzlich verboten. Für Ausnahmen kannst du die einzelnen Gemeinden kontaktieren.

Bern

Auch in Bern ist Wildcampen grundsätzlich nicht gestattet. Die genauen Bestimmungen legen jedoch die Gemeinden fest. Ausnahmen sind auf Parkplätzen und Raststätten, wo du (sofern kein Verbotsschild vor Ort steht) eine Nacht im Wohnmobil, Camper oder Van übernachten darfst.

Freiburg

In Freiburg ist Wildcampen generell nicht erlaubt. Doch auch hier werden die genauen Bestimmungen durch die Gemeinden geregelt und es gibt Ausnahmen. Auf Raststätten und Parkplätzen darf nicht wild gecampt werden. Es gibt jedoch offizielle Stellplätze wie beispielsweise in Romont und Charmey.

Genf

Wildcampen ist in Genf nicht erlaubt.

Glarus

Auch in Glarus ist Wildcampen generell nicht gestattet.

Graubünden

Wild campen ist in Graubünden ebenfalls abgesehen der generellen Ausnahmen (oberhalb der Baumgrenze für eine Nacht) verboten.

Jura

Wenn du im Jura wild campen möchtest, solltest du dich bei der jeweiligen Gemeinde informieren und dir gegebenenfalls eine Genehmigung einholen. Andernfalls ist Wildcampen im Kanton nicht erlaubt.

Luzern

Generell ist Wildcampen in Luzern zwar nicht erlaubt. Auf Grundstücken der Gemeinden jedoch ist es erlaubt, sofern diese es nicht ausdrücklich verbieten.

Neuenburg

In Neuenburg ist wildes Campieren verboten. Es gelten die üblichen Ausnahmen: Not-Biwakieren und einzelne Übernachtungen im Zelt oberhalb der Baumgrenzen im Gebirge.

Nidwalden

In Nidwalden ist Wildcampen nur gestattet, wenn eine Zustimmung des Grundeigentümers besteht. Auch für das Übernachten auf Raststätten oder Parkplätzen empiehlt der TCS, das Einverständnis der Grundeigentümer anzufordern. Hierzu kannst du dich mit der jeweiligen Gemeindekanzlei in Verbindung setzen, diese wiederum können dir die Eigentümer in der Regel nennen.

Obwalden

In Obwalden kannst du wild campen. Beachte aber, dass du dein Zelt, Wohnwagen oder Wohnmobil ohne Bewilligung ausserhalb bewilligter Campingplätze nur für eine Nacht aufstellen darfst. Ausgenommen sind wie in allen anderen Kantonen Naturschutzgebiete sowie inventarisierte Biotope, Wildruhezonen und Jagdbanngebiete. Hier erfährst du mehr über das Campinggesetz des Kantons.

Schaffhausen

Im Kanton Schaffhausen ist Wildcampen generell nicht erlaubt. Zum Übernachten auf Parkplätzen und Raststätten gibt es keine kantonalen Bestimmungen. Stattdessen gelten die Bestimmungen der Gemeinden oder Grundstückbesitzer.

Schwyz

In Schwyz solltest du nicht ohne Genehmigung der jeweiligen Gemeinde wild campen. Kurzzeitiges Campen im Wald ist ebenfalls nur mit Zustimmung des Eigentümers legal. Das Übernachten auf Raststätten und Parkplätzen hingegen ist nicht generell verboten. Beachte die Signalisationen und Parkgebühren der jeweiligen Stellplätze.

Solothurn

In Solothurn ist Wildcampen generell nicht erlaubt.

St. Gallen

In der Natur ist Wildcampen in St. Gallen nicht gestattet, für das Campieren auf Raststätten und Parkplätzen gelten die jeweiligen Standort-Bestimmungen.

Tessin

Im Tessin ist sowohl das Wildcampen als auch Übernachtungen auf Rastplätzen und Parkplätzen verboten.

Thurgau

So schön Wildcampen am Bodensee wäre – im Thurgau ist es generell nicht gestattet.

Uri

Wildes campen ist in Uri nicht generell erlaubt. Übernachten auf Raststätten oder Parkplätzen ist jedoch gestattet, sofern keine Schilder wie «nächtliches Parkverbot» es untersagen.

Waadt

Wildcampen ist im Kanton Waadt nicht erlaubt.

Wallis

Im Wallis besteht ein Verbot für das Aufstellen von Zelten, Campern und Wohnmobilen ausserhalb bewilligter Campingplätze. Auch auf Raststätten und Parkplätzen an Nationalstrassen ist das Übernachten verboten. An Kantonsstrassen wiederum ist es mit einer Bewilligung gestattet.

Zürich

Im Kanton Zürich ist wildes Campen nur in Ausnahmefällen und mit Einwilligung des Eigentümers gestattet. Für Übernachtungen auf Parkplätzen und Raststätten gelten die Standort-Bestimmungen sowie jene der Gemeinden oder Grundstückbesitzer.

Zug

In Zug darfst du mit Einverständnis des Grundeigentümers wild campen. Generell erlaubt ist es jedoch nicht.

Die wichtigsten Verhaltensregeln beim Wildcampen

Hast du ein gemütliches und genehmigtes Plätzchen in der Natur entdeckt, musst du es auch wieder so verlassen, wie du es vorgefunden hast. Dabei gilt es, folgendes zu beachten:

  • Nimm deine Abfälle wieder mit. Auch kompostierbare Abfälle wie Bananenschalen & Co. gehören nicht in die Natur.
  • Verhalte dich ruhig und nimm Rücksicht auf Natur und Mitmenschen.
  • Falls du einen Hund dabeihast, muss er angeleint bleiben.
  • Feuer darf nur an dafür vorhergesehenen Feuerstellen gemacht werden.
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