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Thurgau plant 100-Franken-Bussen für Mountainbiker abseits von Waldwegen

Im Thurgau sollen Mountainbiker künftig stärker auf offizielle Wege gelenkt werden. Wer im Wald abseits von Waldstrassen, befestigten Wegen oder offiziellen Velorouten fährt, könnte mit 100 Franken gebüsst werden – allerdings nur dort, wo es auch legale Bike-Trails gibt. Der Kanton will damit Konflikte im Wald entschärfen und zugleich ein neues Freizeitangebot schaffen.

2 Mountainbiker im Wald
Achtung Busse beim Abseitsfahren © Gemini / Google

Was genau geplant ist

Die Thurgauer Regierung hat dem Parlament eine Änderung des Waldgesetzes vorgelegt. Kernpunkt ist eine Ordnungsbusse von 100 Franken für Velofahrten abseits der erlaubten Wege im Wald. Betroffen wären vor allem Mountainbiker:innen, die auf Naturwegen, Trampelpfaden oder illegal angelegten Trails unterwegs sind.

Neu ist aber auch: Der Kanton will nicht nur verbieten, sondern gleichzeitig legale Alternativen schaffen. Vorgesehen sind insgesamt 100 Kilometer Mountainbike-Trails, verteilt über das Kantonsgebiet. Bislang gibt es im Thurgau noch keinen legalen Bike-Trail.

Wo die Busse gelten soll – und wo nicht

Die neue Regel soll nicht flächendeckend sofort gelten. Bussen sind nach den Plänen nur in Waldgebieten möglich, die als «Mountainbike-Einzugsgebiet» festgelegt werden. Voraussetzung ist, dass dort bereits offizielle Trails für den Bikesport bestehen.

Für dich heisst das: Ohne legales Angebot bleibt die heutige Rechtslage bestehen. Erst wenn ein Gebiet mit offiziellen Strecken ausgestattet ist, kann das Fahrverbot abseits der erlaubten Routen dort auch mit Ordnungsbussen durchgesetzt werden.

Warum der Kanton eingreift

Hintergrund sind Konflikte zwischen verschiedenen Nutzergruppen im Wald. Genannt werden unter anderem Wandernde, Jäger:innen, Forstmitarbeitende und Waldbesitzer:innen. Dazu kommt der Schutz von Wildtieren, deren Lebensraum durch Fahrten abseits der Wege zusätzlich gestört werden kann.

Der Kanton setzt damit auf einen Mittelweg: Mountainbiken soll nicht verhindert, sondern in geordnete Bahnen gelenkt werden. Das entspricht auch dem Ziel, Freizeitnutzung, Naturschutz und Sicherheit besser auszubalancieren.

Wer überhaupt Bussen ausstellen kann

Nicht jede Person im Wald darf Verstösse direkt ahnden. Laut Botschaft können weder Jagdaufseher noch Forstwarte Ordnungsbussen ausstellen. Auch Waldeigentümer:innen oder Privatpersonen können demnach lediglich Anzeige erstatten. Zudem müssen sich Mountainbiker:innen ihnen gegenüber nicht ausweisen.

Was du jetzt beachten solltest

  • Fahre im Wald auf signalisierten und befestigten Wegen sowie offiziellen Velorouten.
  • Meide Naturwege, Trampelpfade und inoffizielle Trails.
  • Informiere dich vor Touren über lokale Regeln und neue offizielle Angebote.
  • Nimm Rücksicht auf Fussgänger:innen, Tiere und Waldarbeit.

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