Schweizer Landschaftsnutzen: Touristenspielplatz oder Kraftwerk?

Der Schweizer Tourismus-Verband und die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz SL organisierten gemeinsam einen Workshop zum Thema «Energetische und/oder touristische Nutzung der Landschaften in der Schweiz». Was dabei erarbeitet wurde, erfahren Sie hier.

Woraus zieht die Schweiz mehr Nutzen aus der Landschaft? Durch den Bau von Energiequellen oder dem Tourismus?
Wobei zieht die Schweiz mehr Nutzen aus der Landschaft? Durch den Bau von Energiequellen oder dem Tourismus? Foto: © berggeist007 / pixelio.de
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Das Thema der energetischen und/oder touristischen Nutzung der Landschaft ist im Zeichen der Energiewende von besonderer Aktualität, denn der forcierte Zubau von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien erfordert eine intensive Auseinandersetzung mit den Auswirkungen derartiger Anlagen auf die Landschaft und damit auf den Tourismus.

Den Wert der Landschaft für den Tourismus schätzt das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco 2002 auf 70 Milliarden Schweizer Franken. Im Gegensatz zum Städte- und Geschäftstourismus, bei dem weitere Faktoren wie Mobilität, Beherbergung oder das kulturelle Angebot die landschaftlichen Qualitäten übertrumpfen können, stellt in peripheren Gebieten und Bergregionen eine intakte Kultur- und Naturlandschaft den wichtigsten Reisegrund dar.

Die Energieszenarien des Bundesrates vom Mai 2011 (die aktuellen Eckwerte des Bundesrates lagen zum Zeitpunkt des Workshops noch nicht vor) erhöhen den Druck auf die peripheren Gebiete und Bergregionen. Zur Vorbereitung des Ausstiegsbeschlusses aus der Kernenergie stellte der Bundesrat damals unter anderem ein Szenario «neue Energiepolitik», Angebotsvariante D&E fossil-dezentral und erneuerbare Energien Stromproduktionszahlen vor. Dieses Szenario führt zu folgenden Konsequenzen bezüglich benötigter Anlagen:

  • 25 % mehr Wasserkraftanlagen
  • 800 Windkraftanlagen
  • 11 m2 Solarpanels pro Einwohner

Am Workshop wurden die Konflikte und Synergien zwischen touristischer und energetischer Nutzung der Landschaft anhand von Fallbeispielen gezeigt:

Roman Hapka,
SL-FP
Mont Crosin (BE): Le parc éolien est-il compatible avec le tourisme?
Mont Crosin: Ist der Windpark verträglich mit dem Tourismus?
Nadeschda Hoidn Wiede,
ewz
Windpark Lumbrein (GR): Windpark am Rande des Skiparadies
Parc éolien Lumbrein: Un parc éolien au bord d’un paradis de ski
Walter Steuri,
Verein Bachlägernfall
Bachlägernfall Grindelwald (BE): Dürfen Wasserfälle der Stromproduktion geopfert werden?
Bachlägernfall: Doit-on sacrifier des chutes d’eau à la production d’électricité
Heinz Rieder,
Gemeinde St. Antönien
St. Antönien (GR): Solarkraftwerk am Chüenihorn
St. Antönien: Une usine solaire au Chüenihorn

 

Wenn die Landschaft nicht verbaut wird und ihre ursprüngliche Schönheit behält, ist der Nutzen durch den Tourismus grösser.

Wenn die Landschaft nicht verbaut wird und ihre ursprüngliche Schönheit behält, ist der Nutzen durch den Tourismus grösser. Foto: © Peter Freitag  / pixelio.de

Lösungsansätze und Thesen

Die Diskussion um die touristische und/oder energetische Nutzung von Landschaften  muss von einer Diskussion um gesellschaftliche Werte und Verhaltensweisen begleitet werden.

Die Landschaft ist der grösste Trumpf des Schweizer Tourismus. Sie definiert sich in der Schweiz durch eine Kombination von Natur- und Kulturlandschaften.

Das Ziel muss sein, die Vielfalt von Natur- und Kulturlandschaften in der Schweiz  für eine touristische Nutzung zu bewahren: Je einmaliger eine Landschaft ist, spezielle Landschaftsmerkmale wie Kreten, geologische Formationen, rare Kulturlandschaften wie Terrassenlandschaften, desto mehr sollte sie in der Regel vor landschaftsfremden Elementen geschützt werden.

Eine veränderte Nutzung der Landschaft ist anzustreben. Ein Indikator für Ausbauvorhaben ist der (touristische) Erschliessungsgrad einer Landschaft, einerseits und ihr historisches Erbe andererseits. Je mehr Infrastrukturen bereits bestehen, umso eher sollte der Bau neuer energetischer Anlagen möglich sein.

Gebiete, welche aus Gründen des Landschafts- und Naturschutzes auf die Nutzung erneuerbarer Energien verzichten, sollen Ausgleichzahlungen erhalten.

Anlagen für die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien werden oft kantonsübergreifend geplant. Deshalb braucht es verbindliche Planungsinstrumente auf Stufe des Bundes zur Zuweisung von Nutz- und Schutzgebieten.

Grossanlangen in Landschaften sind nicht per se abzulehnen. Sie können touristisch wertvoll sein, wenn diese Faktoren gegeben sind:

  • Erst- und damit Einmaligkeit, wie zum Beispiel die Grimselstaumauern und die Windkraftanlage Mt. Crosin
  • Kühnheit, wie zum Beispiel Landwasserviadukt Filisur
  • Architektonische Qualität, wie zum Beispiel Sunnibergbrücke Klosters

Grossanlagen können einen touristischen Wert haben, wenn sie:

Bei der Standortwahl für Anlagen für die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien müssen die energetischen Vorteile die Nachteile der Beeinträchtigung der Landschaft bei weitem überwiegen.

Der Klimawandel wird die Landschaft verändern. Wo möglich sollten Anlagen für erneuerbare Energien in neue Schutzbauten oder in alpine Infrastrukturen, Bahnen und Beschneiung integriert werden.

Die Mehrzahl der Workshopteilnehmenden war der Auffassung, dass bei Wasserkraftanlagen der Ausbau von bestehenden Anlagen respektive der Neubau von wenigen grossen Anlagen einer Vielzahl von Kleinkraftanlagen vorzuziehen ist. Im Beispiel Bachlägernfall stufte die Mehrheit den Wert der unverbauten Landschaft mit den Elementen Gebirgsbach und Wasserfall als für den Tourismus wertvolles Gut ein, das Vorrang vor der Energieproduktion habe. «Lieber ein unbewohntes Alpental fluten, als jeden Gebirgsbach für die Energieproduktion zu verbauen», fasste es ein Teilnehmer in Worte. Als unkritisch wurde auch das Beispiel der Lawinenverbauung von St. Antönien gewertet. Das in die Verbauung integrierte Solarkraftwerk ist optisch unauffällig und es besticht durch einen hohen Wirkungsgrad. Zudem bringt es als zusätzliches Element Wertschöpfung in eine Berggemeinde mit wenigen wirtschaftlichen Angeboten. Am kontroversesten wurde der Windpark im Val Lumbrein diskutiert. Er ist noch im Planungsstadium. Während einige den ästhetischen Aspekt auf die Landschaft als negativ bewerteten, störten sich andere nicht daran.

Als Quintessenz lässt sich aus der Diskussion ziehen, dass die unbebaute Landschaft einen touristischen Wert besitzt. Jeder Fall muss nach Kriterien des Landschaftsschutzes, der Raumplanung, der regionalen Wertschöpfung, des Tourismus und der Energieeffizienz bewertet werden.

Die Thesen werden von den beiden veranstaltenden Verbänden Schweizer Tourismus-Verband und Stiftung Landschaftsschutz Schweiz zur Klärung ihrer Positionen im Interessensdreieck Landschaft – Tourismus – Energie weiterbearbeitet.

Vorbereitung und Moderation für den Workshop:

Mila Trombitas, lic.phil.hist., Schweizer Tourismus-Verband
Dr. Matthias Rapp, Stiftung Landschaftsschutz Schweiz

 

Quelle: NATUR

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