Feinstaubemission: Wie griffig sind die Vorlagen zu Holzheizungen?
Holzheizungen stossen Feinstaub aus, welcher Umwelt und Gesundheit der Menschen schädigt. 2006 lancierte der Bund einen Aktionsplan zur Senkung der Feinstaubemissionen bei Holzheizungen. Nun wird zu den durchgeführten Massnahmen Bilanz gezogen.

16 Prozent der Feinstaubemissionen stammen aus Holzheizungen. Zuviel, wie das Bundesamt für Umwelt befindet, denn Feinstaubemissionen belasten Umwelt, Mensch und Tiere. Um griffige Massnahmen umsetzen zu können, lancierte der Bundesrat im Jahr 2006 einen Aktionsplan. Die 2007 in Kraft getretenen Vorlagen des Aktionsplans schreiben vor, dass nur noch neue Holzfeuerungen in den Verkehr gebracht werden können, die den schweizerischen Grenzwertanforderungen für Kohlenmonoxid und Feinstaub erfüllen. Das heisst Holzheizungen benötigen entweder einen Konformitätsnachweis vom Hersteller oder Importeur. Dieser weist nach, dass der Feinstaubaustoss der Holzheizung den festgelegten Grenzwert nicht überschreitet. Handwerklich hergestellte Anlagen müssen kein Konformitätsnachweis vorlegen, sondern sind nach einem anerkannten Berechnungsverfahren (insbesondere dem Kachelofenberechnungsprogramm des Verbandes Schweizerischer Hafner- und Plattengeschäfte (VHP)) zu bauen oder mit einem Filter auszurüsten, welches die Abgabe von Feinstaub und Russ an die Umwelt um mindestens 60 Prozent vermindert.
Vier Jahre nach den gesetzlichen Änderungen nahm das Bundesamt für Umwelt zusammen mit der Schweizerischen Gesellschaft der Lufthygiene-Fachleute (Cercl'Air) eine Standortbestimmung vor. Bei einer gemeinsamen Tagung äusserten sich 200 Fachleute aus Industrie und Gewerbe, Hochschulen und Kantonen zum Erfolg des Aktionsplans.
«Die Tagung zeigte, dass die Spannweite zwischen lufthygienisch schlechten und guten kleinen Holzfeuerungen gross ist. Der Feinstaubausstoss kleiner Heizungen lässt sich aber wirksam verringern, indem auf den sachgemässen Betrieb der Anlage geachtet und ausschliesslich geeignetes Brennmaterial verwendet wird», heisst es in der Medienmitteilung des Bundes für Umwelt. Wichtig ist dabei vor allem nur naturbelassenes Holz und kein Restholz, Altholz, Abfälle etc. zu verbrennen. Kontrollen helfen zwar, dass Holzheizungen fast nur mit geeigneten Brennstoffen betrieben werden, doch häufig werden die Holzheizungen unsachgemäss Betrieben. Dies führt dazu, dass selbst bei neuen Anlagen die Grenzwerte nicht eingehalten werden.
Eine grosse Herausforderung bilden zudem Holzheizungen, die nicht dem neusten Stand der Technik entsprechen. Die Tagungs-Teilnehmer sind sich einig, dass eine Pflicht zur Emissionsmessung eingeführt werden muss. Diese können dann in Erfahrung bringen, ob eine Holzheizung den schweizerischen Grenzwertanforderungen für Kohlenmonoxid und Feinstaub erfüllt oder nicht. Auf Basis der Messungen sind die Holzheizungen dann entsprechend zu sanieren.
Diese Massnahmen sollen helfen, den Ausstoss an Feinstaub weiter zu senken. Angesichts der stetig zunehmenden Holznutzung fürs Heizen ist es wichtig, bei Holzfeuerungen weiter strenge Vorlagen zu verfolgen.
Quelle: Bundesamt für Umwelt (BAFU)
Text: Lea Schwer