Gentechnik: Ab 2018 in der Schweiz möglich
Bis Ende 2017 dürfen in der Schweiz keine gentechnisch veränderten Pflanzen angebaut werden. Für die Zeit danach arbeitet der Bundesrat aber bereits Regelungen für den Anbau aus.

Ab 2018 könnten auf Schweizer Feldern gentechnisch veränderte Pflanzen wachsen. Um für diesen Fall gesetzliche Regelungen parat zu haben, hat der Bundesrat eine sogenannte Koexistenzregelung in die Vernehmlassung geschickt.
Das neue Gesetz legt die Bedingungen fest, unter denen Gentechnik in der Schweizer Landwirtschaft eingesetzt werden darf. Damit konkretisiert es das bereits bestehende Gentechnikgesetz. So wird neu etwa festgelegt, welche Abstände zwischen Anbauflächen von konventionellen und gentechnisch veränderten Pflanzen eingehalten werden müssen. Bei Kartoffeln, Weizen, Zuckerrüben und Soja soll der Abstand 12 Meter betragen, bei Mais 100 Meter.
Auch soll weiterhin sichergestellt sein, dass gentechnisch veränderte Pflanzen entlang der gesamten Produktionskette von konventionellen Pflanzen getrennt bleiben. So können Konsumenten weiterhin frei entscheiden, ob sie gentechnisch veränderte Lebensmittel kaufen möchten oder nicht.
Die Frage nach der Sicherheit gentechnisch veränderter Pflanzen wird in der Koexistenzregelung indes ausgeklammert. Welche Auswirkungen die Gentechnik auf Mensch und Umwelt hat, wird in einem gesonderten Bewilligungsverfahren überprüft.
Gentechnik in der Schweiz
Der Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) ist seit 2003 im Gentechnikgesetz (GTG) und in der Freisetzungsverordnung (FrSV) geregelt. Seit 2005 gilt in der Schweiz jedoch ein Moratorium für GVO in der Landwirtschaft. Im Dezember 2012 wurde es bis Ende 2017 verlängert.