Vereinfachte Regeln für E-Bikes ab 1. Mai

Der Bundesrat passte die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) und die Verkehrsregelverordnung (VRV) für E-Bikes an, um mehr Sicherheit zu gewährleisten. Wie bisher schon, gelten E-Bikes auch weiterhin als «Motorfahrräder», allerdings wird ab Mai eine Unterscheidung zwischen «Leicht-Motorfahrrädern» und übrigen, schnelleren «Motorfahrrädern» in Kraft treten. Was die Anpassungen für E-Biker bedeuten, lesen Sie hier.

Die E-Bike Saison beginnt und mit ihr gibt es neue Regelungen.
Die Regeln für E-Bikes werden ab 1. Mai angepasst. Foto: © Val Thoermer - Fotolia.com
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E-Bikes, die in der Kategorie «Leicht-Motorfahrräder» eingestuft sind, dürfen nun über eine höhere Motorleistung verfügen. Bis dato auf 250 Watt beschränkt, sind ab Mai 500 Watt Motorkraft erlaubt. Ein solches E-Bike darf der neuen Regelung zufolge ohne das Nutzen der Pedale, also rein per Motorantrieb, maximal 20 Stundenkilometer schnell sein. Wer rascher unterwegs sein möchte und fleissig in die Pedale tritt, darf eine Geschwindigkeit von 25 km/h erreichen. Wer so flott unterwegs ist, dem wird das Tragen eines Velohelms nahe gelegt, gesetzlich vorgeschrieben ist es jedoch nicht. Und auch über den bürokratischen Aufwand braucht man sich bei einem «Leicht-Motorfahrrad» keine Gedanken machen, denn es bedarf keiner Zulassung und keines Kontrollschildes.

Übrige «Motorfahrräder»: Helmpflicht ab 1. Juli

E-Bikes mit einer Leistung zwischen 500 und 1000 Watt werden als übrige «Motorfahrräder» eingestuft und unterliegen einer strengeren Regelung. Sie erreichen eine Höchstgeschwindigkeit von 20 bis 30 km/h ohne und von 25 km/h bis 45 km/h mit Pedalnutzung. Für diese E-Bikes brauchen Sie ein Kontrollschild. Wer ein solches Elektrovelo fährt, muss ab dem 1. Juli zudem einen Helm tragen. Doch Vorsicht, denn bei der Helmpflicht werden Unterschiede gemacht. Wer ein Velo besitzt, das mit Treten über 25 km/h fährt, für den ist das Tragen eines geprüften Velohelms obligatorisch. Wie bisher auch, müssen Fahrer, deren E-Bikes ohne Treten schon schneller als 20 km/h sind, einen geprüften Mofa-Helm tragen.

Quelle: news.admin Text: Miriam Dippe

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