Der älteste Urwald in Europa muss stehen bleiben
Die polnische Regierung wollte den Wald grossflächig abholzen. Doch nun hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Forderung gegen EU-Recht verstösst.

Eine Abholzung würde dem Naturschutzrecht der EU widersprechen. Mit seinem Urteil vom vergangenen Dienstag folgt der Europäische Gerichtshof einer Klage der EU-Kommission, die sich gegen die Rodung stellte.
Die polnische Regierung hatte die Forderung nach einer Abholzung gerechtfertigt mit der Ausbreitung des Borkenkäfers. Neben der EU-Kommission zweifelten auch Umweltschützer daran, dass dieses Motiv eine grossflächige Abholzung rechtfertige. Der EU-Gerichtshof bestätigte diese Beurteilung in seiner Entscheidung.
Abholzung würde seltene Tiere und Pflanzen gefährden
Der Bialowieza-Urwald liegt mitten auf der polnisch-russischen Grenze. Teile davon sind bereits als UNESCO-Welterbe ausgezeichnet oder gehören anderen Schutzgebieten an, da hier unter anderem sehr seltene 50 Meter hohe Eichen und 40 Meter hohe Eschen in den Himmel ragen.

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Zwischen den höchsten Laubbäumen Europas leben geschützte Tiere wie Wölfe oder Luchse. Auch Wisente, die europäischen Bisons, sind hier heimisch, so wie tausende weitere Tier- und Pflanzenarten. Viele davon sind sehr selten, wie beispielsweise der Scharlachrote Plattkäfer. Oder gar endemisch, also nur noch in diesem einen Gebiet vorkommend. Das macht den Urwald besonders schützenswert.
Quellen: shz.de, tagesschau.de, spiegel.de, wikipedia.org
Autoren: Bianca Sellnow / Olivia Sasse, aktualisiert am 18. April 2018