Nano-Technologie in Cremes und Textilien

Die gesundheitlichen Auswirkungen von Nano-Partikeln auf den Menschen in Textilien oder Sonnencremes sind noch unklar. Schweizer Forscher haben jedoch nachgewiesen, dass die winzigen Teilchen sogar über die Plazenta in den Blutkreislauf des Ungeborenen gelangen können.

Mit der zunehmenden Verbreitung von Nanoprodukten wachsen die Bedenken über mögliche negative Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt.
Foto: © mazzzur / iStock / Thinkstock
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Sie sind überall, diese feinsten Partikel. Gemeint sind Teilchen, die kleiner als hundert Nanometer sind, unsichtbar für unser Auge, denn der Durchmesser eines menschlichen Haares ist tausendmal grösser. Ein solcher Nanopartikel verhält sich in der Grösse zu einem Fussball in etwa so, wie dieser zur Erde. Sie fliegen durch die Luft, sie befinden sich in Textilien, in Körpercremes zur Hautpflege und werden auch Nahrungsmitteln zugesetzt. Ihre Eigenschaften als UV-Schutz oder zur Verminderung von Schweissgeruch sind beliebt und da keine Deklarierungspflicht besteht, ist dem Einsatz kaum Grenzen gesetzt. Doch niemand weiss, welchen Einfluss sie auf die menschliche Gesundheit haben.

Nanomaterialen können über die Körperöffnungen direkt in den Körper aufgenommen werden, also zum Beispiel durch Einatmen oder Verschlucken. Schweizer Forscher haben dieses Jahr erstmals nachweisen können, dass sie gar in der Lage dazu sind, von der Mutterplazenta bis in den Blutkreislauf eines ungeborenen Kindes zu gelangen.

Wissenschaftler der Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt Empa in St. Gallen haben zusammen mit Medizinern des Universitätsspitals Zürich das dafür entscheidende Organ, die menschliche Plazenta, untersucht. Sie stellt durch eine Filterfunktion sicher, dass der Fötus mit Nährstoffen und Sauerstoff versorgt wird, aber auch, dass sich die Blutkreisläufe nicht vermischen. Die Forscher wollten wissen, ob diese Nanopartikel die Plazentabarriere überwinden können.

Viele Kosmetika enthalten mittlerweile einen beträchtlichen Anteil an Nanopartikeln.

Körpercremes pflegen und schützen - scheinen aber auch Risikopotenzial zu haben. Foto: Dean Mitchell / iStock / Thinkstock

Tierversuche kamen nicht in Frage, da die menschliche Plazenta grundlegend anders aufgebaut ist als die von Mäusen oder Ratten. So wurden junge Mütter des Universitätsspitals in Zürich gefragt, ob sie bereit wären, ihre Plazenta nach der Geburt zu spenden. Mit den so erhaltenen Organen wurden im Labor für einige Stunden ein mütterlicher und ein fötaler Blutkreislauf aufrechterhalten. Dieser Versuchsaufbau wird als «ex vivo» bezeichnet. Dabei handelt es sich um einen Versuchsaufbau ausserhalb des menschlichen Körpers oder eines andern Lebewesens. In diese ex vivo-Versuchsanordnung brachten die Wissenschaftler spezielle Nanopartikel mit fluoreszierenden Eigenschaften, sodass ein Übergang in den kindlichen Kreislauf zu beobachten wäre. Dabei machten sie Messungen mit Partikeln unterschiedlicher Größe: In den Blutkreislauf wurden Teilchen mit einem Durchmesser von 50, 80, 240 und 500 Nanometern eingebracht. Die Studie hat ergeben, dass die Plazenta für Partikel, die kleiner als 240 Nanometer sind durchlässig ist. Größere Partikel können den Mutterkuchen nicht durchschreiten.

Deklarierungspflicht gefordert

Was das für das ungeborene Leben bedeutet, ist bislang unbekannt. In Frankreich laufen beispielsweise zurzeit Untersuchungen über die Toxikologie von Nanopartikeln im menschlichen Organismus. Die französische Agentur für die gesundheitliche Sicherheit in der Umwelt und am Arbeitsplatz (Affset) hat im Frühjahr dieses Jahres erste Ergebnisse ihrer auf drei Jahre angelegten Studie zur Bewertung der mit Nanomaterialien verbundenen Risiken für Bevölkerung und Umwelt veröffentlicht.

Die Agentur fordert unter anderem schon heute eine klare Etikettierung, auf der das Vorhandensein von Nanomaterialien in den Produkten und deren mögliche Freisetzung bei der Benutzung vermerkt sein müssen. Dann würden Nanopartikel in antibakteriellen Sonnencremes, Nano-Titandioxid in selbstreinigendem Zement oder Sonnencreme, sowie Siliziumdioxid-Nanopartikel in Streusalz für den Kunden erkennbar werden. Die EU hat Ende 2009 beschlossen, dass Kosmetikprodukte, welche Nanopartikel enthalten, ab 2012 gekennzeichnet werden müssen. Laut dem Bundesamt für Gesundheit will die Schweiz diese Deklarationspflicht übernehmen - der Zeitpunkt ist allerdings noch nicht klar. Wären die Partikel auf den Produkten erkennbar, könnte der Konsument dann selber entscheiden, ob er sich für dieses Produkt oder ein anderes entscheidet. Und vielleicht heißt es dann sogar in Zukunft: Dieses Produkt bitte nicht während der Schwangerschaft verwenden.

Quelle: nachhaltigkeit.org

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