Neue Energie-Etikette für Personenwagen tritt in Kraft

Seit dem 1. August gilt in der Schweiz die energieEtikette für Personenwagen. Wie Ihnen die Etikette helfen kann, ein möglichst umweltfreundliches Auto zu finden, lesen Sie hier.

Die neue Energieetikette für Personenwagen ist seit 1. August in Kraft.
Die neue Energieetikette für Personenwagen ist seit 1. August in Kraft. Foto: loverpower / iStock / Thinkstock
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Die Energie-Etikette für Personenwagen (PW) gibt dem Konsumenten wie bisher Auskunft über den Verbrauch an Treibstoff und über die CO2-Emissionen, die das Auto verursacht. Zudem zeigt die Etikette die Energieeffizienz des Fahrzeugs an. Diese Werte wurden zwar auch bei vorherigen Energie-Etiketten zur Bewertung herangezogen, jedoch gab es Änderungen bei der Berechnung: «Wie bis anhin erfolgt die Einteilung in die Energieeffizienz-Kategorien aufgrund von Treibstoffverbrauch und Leergewicht der PW, neu wird jedoch stärkeres Gewicht auf den absoluten Verbrauch und damit auf die CO2-Emissionen gelegt» schreibt Barbara Tank dazu in einem Beitrag für «Die Energie bin ich», dem Ökoenergie-Blog für Basel.

Schon seit dem Jahr 2003 gibt es die Energie-Etikette für Autos, die den Konsumenten dabei helfen soll, sich über die Energieeffizienz von Personenwagen zu informieren. Bisher wurden für die Etikette allerdings nur Fahrzeuge einbezogen, die mit fossilem Antrieb fahren. Neu sind aber auch die nicht fossilen Personenwagen vertreten, weshalb die Berechnung der Energieeffizienz angepasst werden musste. «Um eine Vergleichbarkeit der verschiedenen Antriebs- und Treibstoffformen gewährleisten zu können, wird der Energieverbrauch von der Energiequelle zum Rad (well-to-wheel) in die Berechnung einbezogen. Bisher wurden lediglich Werte vom Tank bis zum Rad (tank-to-wheel) einberechnet» gibt Barbara Tank in Ihrem Blog-Beitrag an. Für die Berechnung der Energieeffizienz bedeutet dies, dass bisher lediglich der Treibstoffverbrauch des Fahrzeuges während der Benutzung analysiert wurde. Die neue Art der Berechnung bezieht jedoch auch den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen mit ein, die anfallen auf dem Weg vom Ausgangstreibstoff bis hin zur Zapfsäule. Genauere Begriffserklärungen finden Sie in der Infobox weiter unten.

Bei Hybrid-Fahrzeugen, bei denen der Personenwagen ausschliesslich elektrisch betrieben werden kann und bei denen Ein Aufladen über das Stromnetz möglich ist, werden der elektrische Verbrauch und der nicht elektrische kombiniert einberechnet. Bei Elektrofahrzeugen werden ausserdem die CO2-Emissionen mit einberechnet, die bei der Produktion des nötigen Stroms anfallen.

Durch die schnelle Weiterentwicklung der unterschiedlichen Antriebe wird die Überarbeitung der Berechnungsgrundlagen der Energie-Etikette ab sofort jährlich vorgenommen, wie Barbara Tank in ihrem Blog-Beitrag angibt. Vorher wurden die Kriterien nur alle zwei Jahre angepasst. Die Angleichung findet ab sofort immer zum 31. Mai hin statt und die dabei festgelegten Werte werden zum Anfang des folgenden Jahres wirksam.

Mehr zu der Energie-Etikette für Personenwagen erfahren Sie beim Bundesamt für Energie (BfE) unter wwww.bfe.admin.ch.

Quelle: die-energie-bin-ich.ch
 

 «well-to-tank» (Kraftstoff): Berechnung des Energieverbrauchs und der Treibhausgas-Emissionen über den gesamten Kraftstoffpfad, vom Ausgangsbrennstoff bis zur Zapfsäule.

«tank-to-wheel» (Fahrzeug): Berechnung des Energieverbrauchs und der Treibhausgas-Emissionen bei Nutzung des Fahrzeugs im Fahrzyklus.

«well-to-wheel»: Bedeutet die Kombination des Krafstoff- und des Fahrzeugteils, also «well-to-tank» plus «tank-to-wheel».

Quelle: Studie well-to-wheel Analyse des Energieverbrauchs und der Treibhausgas-Emissionen von fortschrittlichen Kraftstoff/Fahrzeug-Systemen zur Hart World Fuels Conference in Brüssel 2002

 

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