Bei Reise-Geschenken Tier- und Naturschutz beachten
Als Erinnerung an die schönen Tage bringt man gern etwas aus dem Urlaub mit. Und sei es eine Schildpatt-Spange oder eine Blume mit Wurzeln für den Balkon. Doch Achtung bei tierischen und pflanzlichen Produkten: Viele Arten sind vom Aussterben bedroht.

Die farbenfrohe, kuschelige Decke wird noch lange Erinnerungen an die faszinierende Reise nach Nepal wecken. Aus echter Vikunjawolle, versicherte die Einheimische beim Kauf. Bestimmt hat man mit dem Geld bedeutend zu ihrem Lebensunterhalt beigetragen. Dem Händler im marokkanischen Souk konnte man nicht widerstehen, als er diese hübsche Haarspange aus Schildpatt anpries. Und das Parfum mit echtem Moschus aus Thailand soll einen Hauch Exotik in den Alltag hinüberretten. Oft lassen sich Touristen in den Ferien von Souvenirs verführen, die aus Gründen des Artenschutzes bedenklich sind. Mit einigen Produkten macht man sich am Zoll sogar strafbar, für andere ist eine Bewilligung erforderlich. Doch in unbeschwerter Ferienstimmung schaut man bei den Einkäufen oft nicht so genau hin. Beim Saiteninstrument aus Schildkrötenpanzer ist es noch offensichtlich, dass eine Schildkröte ihr Leben lassen musste. Auch dass Korallenschmuck zur Zerstörung der Riffs führt, dass für die Gewinnung von Elfenbein und Nashorn Tiere abgeschlachtet werden, ist prinzipiell bekannt. Doch was soll an Räucherstäbchen oder Parfum bedenklich sein?
Souvenir-Einkauf im Urlaub kann Leiden verursachen
Um solchen Andenken zu widerstehen, braucht es etwas Hintergrundwissen. «Viele Räucherstäbchen sind aus Rosenholz», sagt Doris Calegari, Artenschutz-Expertin beim WWF. «Und dieses ist sehr gefährdet.» Parfums und traditionelle chinesische Medizin würden zudem häufig Moschus enthalten, das von lebendigen Moschushirschen gewonnen wird. Um den Duftstoff aus ihren Drüsen zu gewinnen, müssen die Tiere getötet werden. Dadurch wurden die Bestände bereits stark dezimiert. Ebenso bedroht sind diverse Orchideen- und Kakteenarten wegen ihrer Beliebtheit. Oft kommt es die Händler billiger zu stehen, sie von Einheimischen in der Natur sammeln zu lassen, als sie zu züchten.
Handel: Natur-Produkte sind beliebt
Der Handel mit Tieren und Pflanzen sowie damit hergestellten Produkten blüht. Viele Lebewesen sind deshalb vom Aussterben bedroht. Um diesem Trend entgegenzuwirken, haben sich 173 Länder in einem Artenschutzabkommen namens CITES verpflichtet, insgesamt 30.000 Tier- und Pflanzenarten einer strengen Handelskontrolle zu unterziehen. Darunter fallen auch die aus diesen Arten hergestellten Fabrikate. Reisende, die Andenken aus geschützten Arten mit nach Hause nehmen wollen, brauchen sowohl eine CITES-Ausfuhrbewilligung des Herkunftslandes als auch eine CITES-Einfuhrbewilligung des Schweizer Bundesamts für Veterinärwesen. Die Dokumente müssen vor der Rückreise beantragt werden. Wer sich unsicher ist, findet auf der Website des WWF eine Auflistung.
Probleme am Zoll vermeiden:
Zahlreiche tierische und pflanzliche Produkte dürfen nicht mit über die Grenze genommen werden. Bei anderen ist die Mitnahme zwar erlaubt, wird jedoch aus Artenschutzgründen nicht empfohlen. Eine Übersicht über verbotene, bedenkliche und empfehlenswerte Souvenirs ist auf der Website des WWF zu finden.

Das Schweizer Klima ist nicht für Pflanzen aus tropischen Regionen gemacht. Foto: KellyISP / iStock / Thinkstock
Touristen, die aus Gedankenlosigkeit verbotene Gegenstände für den Privatgebrauch im Gepäck haben, kämen am Zoll meist mit einer Verwarnung davon, sagt Caligari. Das Souvenir wird konfisziert. Doch wer im grösseren Stil verbotene Ware einführe, müsse mit saftigen Bussen rechnen. «Denn der Graumarkt floriert», so die Expertin. Bezüglich Wildpflanzen rät der WWF generell davon ab, sie zu sammeln - jedoch mehr wegen der Gefährdung am Ursprungsort als wegen der Verbreitung fremder Arten in der Schweiz. Die meisten Pflanzen aus wärmerem Klima überleben den Winter hier sowieso nicht. Höchsten als Zimmerpflanze haben sie eine Chance.
Tiere aus kontrolliertem Handel
Die wenigsten der Touristen sind sich jedoch ihrer Schuld bewusst, hinter einem Souvenir-Kauf stehen oft sogar hehre Absichten: Touristen möchten das einheimische Schaffen unterstützen und Handwerkern ein Einkommen sichern. Dies ist jedoch auch mit unbedenklichen Produkten möglich: Töpferware, geflochtene Körbe, Schnitzereien aus Kokosnussschale oder FSC-zertifiziertem Holz, Kunstwerk aus Glas, Stein und Metall erfüllen diesen Zweck genauso gut.
Nicht zu empfehlen ist jedoch in jedem Fall der Erwerb von lebenden Tieren: Wenn man sich eines traurig dreinschauenden Tieres in einem engen Käfig erbarmt, um ihm zu Hause ein besseres Leben zu ermöglichen, so hilft man zwar diesem einzelnen Tier. Doch sein Platz wird umgehend wieder mit einem Artgenossen besetzt, der ebenso leidet. Deshalb gilt: Papageien, Reptilien, Frösche und Spinnen, aber auch Säugetiere kauft man in einem Zoogeschäft, das die Tiere aus kontrolliertem Handel bezieht.
Text: Andrea Söldi
Bei Unsicherheit ein Telefon ans Bundesamt
Wer im Urlaub eine Pflanze oder ein Tier findet, die er mit nach Hause nehmen möchte, und nicht sicher ist, ob dies legal ist, kann jederzeit das Bundesamt für Veterinärwesen anrufen. Auskunft erteilt Tel. ++41 31 323 30 33. Um die Bestimmung der Art zu erleichtern, sollte man ein Foto aufnehmen und an die Adresse schicken, die per Telefon angegeben wird.
Das Haustier im Urlaub gefunden
Die Homepage des Bundesamtes für Veterinärwesen bietet umfangreiche Informationen zum Import von lebenden Tieren in die Schweiz. Unter dem Stichwort «Mit Hund und Katz über die Grenze» findet man heraus, welche Impfungen, Nachweise und Papiere nötig sind, wenn man ein Tier mit nach Hause nehmen will. Die Bestimmungen variieren von Land zu Land.