Stevia ist als Zuckerersatz alles andere als natürlich

Der Zuckerersatz wird aus den Blättern der Steviapflanze gewonnen. Natürlich ist er deshalb jedoch lange nicht. Denn um daraus den Süssstoff Steviolglycoside zu erhalten, braucht es ein Labor und jede Menge Chemie.

Stevia ist als Zuckerersatz alles andere als natürlich
Foto: © tycoon751 / iStock / Thinkstock
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Mit gutem Gewissen Süsses essen oder trinken. Wer träumt nicht davon? Stevia-Extrakte (Steviol Glykoside) scheinen es möglich zu machen. Denn ihre Grundzutat sind die süssen, kalorienfreien Blätter der Steviapflanze. Wenn ein Produkt mit der grossen Aufschrift «Süsse aus Stevia» wirbt, greifen viele daher gerne zu.

Dabei wissen sie jedoch oft nicht, dass der Zuckerersatz Steviolglycoside nur noch wenig mit der Pflanze gemein hat. Denn das Süssungsmittel kommt aus dem Labor, wo es in einem ausgeklügelten chemischen Verfahren gewonnen wird. Genau deshalb dürfen Produkte, die Steviol Glykoside enthalten, in der Schweiz nicht als natürlicher Zuckerersatz angepriesen werden.

Gemäss der Stiftung für Konsumentenschutz SKS nehmen es viele Produzenten beim Bewerben ihrer Produkte jedoch nicht so genau mit dem Verbot. Zwar wird auf den Verpackungen klar deklariert, dass es sich um Steviol Glykoside handelt und nicht um die natürlichen Steviablätter. Aber es wird vielfach mit dem Abbild der Blätter und dem Namen Stevia geworben, sodass der Konsument den Eindruck erhält, es handle sich um einen natürlichen Zuckerersatz.

Stevia als natürliche Süsse ist verboten

Warum die Hersteller sich so viel Mühe machen und nicht einfach die Blätter selbst als Süssungsmittel nutzen? Weil der Verkauf von Steviapflanzen als Lebensmittel in der Schweiz nicht zugelassen ist. Bisher ist nämlich laut Internetseite des Bundesamts für Gesundheit (BAG) die gesundheitliche Unbedenklichkeit der Pflanze nicht vollständig belegt.

Anders verhält es sich bei den aus Stevia gewonnen Süssmitteln. Steviol Glykoside sind seit dem 11. November 2011 in der EU als Zusatzstoffe zugelassen und seit dem 1. Januar 2014 in der Schweiz ohne Bewilligung und ohne Meldung zulässig.

Text: Maximilian Comtesse

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