Deklaration auf Lebensmitteln wird transparenter

In der EU gelten seit kurzem neue Pflichten zur Deklaration auf Lebensmitteln. Besonders für Allergiker soll einkaufen so deutlich einfacher werden. Aber auch für alle anderen, die in der EU einkaufen, bringt die neue Transparenz viele Vorteile.

Deklaration auf Lebensmitteln wird transparenter
Foto: @ Antonio_Diaz / iStock / Thinkstock
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Deklarationspflicht für Allergie auslösende Inhalte

Zutaten, die besonders dafür bekannt sind, dass sie allergische Reaktionen oder Unverträglichkeiten verursachen, müssen neu in der Inhaltsliste auf Lebensmitteln besonders gekennzeichnet werden. 14 Stoffe gehören dazu, wie etwa Nüsse, Senf, Soja oder Meeres- und Weichtiere.

Diese Inhalte sollen durch eine andere Schriftart oder eine farbliche Hervorhebung deutlicher gekennzeichnet werden. Während diese Regelung für verpackte Lebensmittel in der gesamten EU gilt, kann die Art der Kennzeichnung loser Produkte wie Früchten oder Brotwaren von jedem Land selbst bestimmt werden.

Weitere Lebensmittel-Deklarationen folgen

Ab April 2015 führt die EU zusätzlich eine Deklarationspflicht für die Herkunft von frischem und gefrorenem Fleisch ein. Bei Geflügel, Schwein, Ziege sowie Schaf muss sowohl angegeben werden, wo das Tier aufgezogen als auch wo es geschlachtet wurde.

Ebenfalls muss ab April auf Imitate von Lebensmitteln hingewiesen werden. «Analogkäse» etwa muss dann deklariert werden, aber auch die Verwendung von Nanopartikeln. Des Weiteren müssen auf Energie Drinks Warnhinweise aufgedruckt sein.

Pflicht zur Deklaration stellt Schweizer Hersteller vor Probleme

Die neuen Pflichten zur Deklaration für Lebensmittel gelten auch für Importe aus Drittländern, wie der Schweiz, in die EU. Verpackte Ware muss etwa zusätzlich künftig mit einer Adresse innerhalb der EU gekennzeichnet werden, wenn sie dort verarbeitet wurde. Liegt der Hersteller etwa in der Schweiz, muss das jeweilige Import-Unternehmen innerhalb der EU auf der Verpackung angegeben werden. Dies könnte Probleme bereiten bezüglich der Haftung.

Eine Sonderregelung, die es erlaubt, nur die Schweizer Adresse anzugeben, ist noch nicht in Sicht. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) bemüht sich jedoch eine schnelle Lösung zu finden.

Quellen: 20min.ch, Luzernerzeitung.ch, Autor: Bianca Sellnow

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