Vorreiter beim Solaranlagen-Bau: Kanton Zürich vereinfacht Verfahren
Bauen und instand halten des Eigenheims nach persönlichen Vorstellungen – von wegen, denn oft können sich Nachbarn einmischen und Bauvorhaben verhindern. Wie die Solaranlage auf dem Dach etwa. Doch dem schiebt der Kantonsrat Zürich nun einen Riegel vor und erleichtert umweltfreundliches Bauen und Sanieren.

Der Kanton Zürich nimmt eine Vorreiterrolle ein in Sachen nachhaltiges Bauen und energetischer Sanierungen. Denn wer auf dem Dach seines Eigenheims eine Solarzelle installieren möchte, braucht nun keine langwierigen Prüfungsverfahren mehr zu durchlaufen. Die Vorlage zur Vereinfachung «Umweltschutz statt Vorschriften» wurde vom Kantonsrat ohne Gegenstimme angenommen und macht den Weg damit frei für eine Reihe von Änderungen im Planungs- und Baugesetz.
Solaranlagen jetzt grundsätzlich überall erlaubt
Keine Baubewilligung mehr brauchen ab sofort energetische Sanierungen des Eigenheims, - ob Wärmedämmung oder Solaranlagen - wenn diese das Erscheinungsbild nicht erheblich verändern und sich optisch gut in das Gesamtbild integrieren lassen. Demnach müssen eigene nachhaltige Bauprojekte nun nicht mehr publiziert werden. Das bedeutet, dass kritische Nachbarn keinerlei Informationen im Vorfeld erhalten und demzufolge auch keinen Einspruch erheben können.
Ob kleinere Abstände zwischen den Häusern wegen einer dicken Baudämmung oder Solaranlagen auf dem Dach, im Kanton Zürich bedarf es dafür mit dem neuen Verfahren nun lediglich eines Anzeigeverfahrens. Mittels diesem wird das Projekt innerhalb von 30 Tagen von der Gemeinde geprüft. Die Sanierungs-Projekte können von der Gemeinde nur abgelehnt werden, wenn durch die geplanten Neuerungen die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird oder es sich um Gebäude handelt, die unter Denkmalschutz stehen.
Quelle: Tagesanzeiger Text: Miriam Dippe