Einmalvergütung (EIV) in der Schweiz: PV-Förderung einfach erklärt Theresa Keller Du planst eine Photovoltaikanlage und willst wissen, ob du Geld zurückbekommst – und wie du es ohne Papierkrieg schaffst? Die Einmalvergütung (EIV) ist die zentrale Bundesförderung für PV in der Schweiz und läuft über Pronovo. Hier erfährst du verständlich, welche EIV-Variante zu deiner Anlage passt, wie du die Höhe grob einschätzt und welche Schritte bis zur Auszahlung wirklich zählen. Kommentare Teilen Facebook X / Twitter WhatsApp E-Mail Merken Förderung ist nur ein Teil der Rechnung: Eigenverbrauch und Tarife entscheiden über die Wirtschaftlichkeit. © Hispanolistic / Getty Images Das Wichtigste zuerst: Welche EIV passt zu deiner Anlage? Die EIV ist eine einmalige Investitionsförderung für Photovoltaikanlagen. Welche Variante greift, hängt vor allem von der Leistung (kW) und davon ab, ob du den Solarstrom selbst nutzt (Eigenverbrauch) oder vollständig einspeist. Massgeblich sind die Regeln und Merkblätter von Pronovo sowie die Übersicht des Bundesamts für Energie (BFE). KLEIV (<100 kW): typische EFH-Anlagen Die Kleine Einmalvergütung (KLEIV) ist die häufigste Variante für Einfamilienhäuser und kleinere Mehrfamilienhäuser: Sie gilt grundsätzlich für Anlagen mit einer Leistung von unter 100 kW. In der Praxis bist du hier meist richtig, wenn du ein normales Hausdach belegst und den Strom teilweise selbst verbrauchst (z. B. Haushalt, Wärmepumpe, E-Auto). Wichtig: Die genaue Einstufung richtet sich nach den jeweils gültigen Pronovo-Vorgaben – und nicht nach Faustregeln aus Foren oder alten Blogs. Wenn du eine Speziallösung planst (z. B. mehrere Teilanlagen, besondere Messkonzepte), lohnt sich ein früher Blick in die Pronovo-Unterlagen. GREIV (ab 100 kW): grössere Dächer/Unternehmen Die Grosse Einmalvergütung (GREIV) betrifft Anlagen ab 100 kW – typisch für grössere Mehrfamilienhäuser, Landwirtschaftsbetriebe, Industrie- und Gewerbedächer oder Areale. Hier sind Planung, Messung und Abnahme oft komplexer, und es lohnt sich, schon in der Offertphase sauber zu klären, wer welche Nachweise liefert (Installateur:in, Planer:in, Eigentümer:in). HEIV (ohne Eigenverbrauch): wann sinnvoll, wann nicht Die Hohe Einmalvergütung (HEIV) ist grundsätzlich für Anlagen gedacht, die ohne Eigenverbrauch betrieben werden, also den Strom vollständig ins Netz einspeisen. Ob das für dich sinnvoll ist, hängt stark von deiner Situation ab: Wenn du tagsüber viel Strom selbst nutzen kannst (Wärmepumpe, E-Mobilität, Gewerbe), ist Eigenverbrauch wirtschaftlich oft attraktiv. Wenn Eigenverbrauch technisch oder organisatorisch kaum möglich ist (z. B. gewisse Gebäudekonstellationen), kann ein Volleinspeise-Modell trotzdem passen. Missverständnis, das oft zu Fehlentscheiden führt: „Ohne Eigenverbrauch ist immer schlechter.“ Das stimmt so nicht pauschal. Entscheidend sind die Gesamtrechnung (Investition, Vergütung, Einspeisetarife, Netzanschluss, Betrieb) und die Rahmenbedingungen vor Ort. Für eine erste Einordnung hilft dir der Pronovo-Rechner; für die Detailwirtschaftlichkeit sind Swissolar-Übersichten und eine saubere Offerte hilfreich. Wie hoch ist die Förderung ungefähr? Die EIV ist keine fixe Pauschale, sondern hängt von Parametern wie Anlagengrösse und Ausgestaltung ab. Die schnellste seriöse Näherung bekommst du über offizielle Tools und Dokumente von Pronovo. Tarifrechner von Pronovo nutzen (Schritt-für-Schritt) Wenn du eine erste Grössenordnung brauchst, gehst du pragmatisch so vor: Anlagendaten zusammentragen: geplante Leistung (kW), Art der Anlage (Dach/Fassade etc.), grobe Ausführung (Eigenverbrauch vs. Volleinspeisung). Pronovo-Tarifrechner öffnen und die Werte gemäss Eingabefeldern eintragen (achte darauf, dass du die richtige EIV-Kategorie wählst). Ergebnis als Orientierung nutzen: Es ist eine Planungszahl – verbindlich wird es erst mit korrektem Antrag und prüfbaren Unterlagen. Zwischenspeichern/abgleichen: Prüfe, ob Offerte und technische Daten (z. B. Modul- und Wechselrichterleistung) zur Eingabe passen. Tipp aus der Praxis: Viele Fehleinschätzungen entstehen, wenn „kWp“ aus der Offerte, „kW“ aus Formularen und die effektive AC-Leistung durcheinander geraten. Wenn du unsicher bist, klär mit deiner Fachperson, welche Leistungsangabe in deinem konkreten Formular gefragt ist. Antrag stellen: Ablauf von A bis Auszahlung Der Ablauf wirkt auf den ersten Blick technisch, ist aber gut machbar, wenn du ihn in Etappen denkst: Planen → bauen → in Betrieb nehmen → dokumentieren → einreichen → prüfen lassen → Auszahlung. Pronovo beschreibt die Schritte und Anforderungen je nach EIV-Typ in den offiziellen Unterlagen. Welche Unterlagen du brauchst Welche Dokumente genau verlangt werden, hängt von KLEIV/GREIV/HEIV ab. Typischerweise musst du aber belegen, dass die Anlage korrekt gebaut, angeschlossen und in Betrieb genommen wurde. Orientiere dich an den Pronovo-Checklisten und halte diese Unterlagen in der Praxis besonders sauber: Nachweis der Inbetriebnahme (Datum und Bestätigung gemäss Pronovo-Vorgaben) Technische Angaben zur Anlage (Leistung, Komponenten, Messkonzept je nach Fall) Fotos/Pläne gemäss Vorgaben (z. B. zur Dokumentation der Installation) Rechnungen und Zahlungsnachweise (sofern gefordert) Angaben zur antragstellenden Person und zur Liegenschaft (Eigentum/Adresse/Zuordnung) Wenn du deine Unterlagen von Anfang an „prüffähig“ sammelst (ein Ordner, klare Dateinamen, Versionen), sparst du dir später Rückfragen und Verzögerungen. Fristen, Inbetriebnahme, Änderungen – worauf achten? Drei Punkte sorgen besonders häufig für Stress – und sind mit etwas Aufmerksamkeit gut vermeidbar: 1) Fristen: Für Anmeldung und Einreichung gelten Fristen, die je nach Förderinstrument und Zeitpunkt variieren können. Verlass dich hier auf die aktuellen Pronovo-Vorgaben, nicht auf „Hörensagen“. 2) Inbetriebnahme ist ein Stichtag: Das Datum der Inbetriebnahme ist zentral für die Zuordnung zu Bedingungen und möglichen Änderungen. Dokumentiere es sauber und konsistent in allen Unterlagen. 3) Änderungen während des Projekts: Wenn sich Leistung, Layout, Messkonzept oder das Modell (Eigenverbrauch/Volleinspeisung) ändert, kann das die Einstufung oder Nachweispflichten beeinflussen. Melde wesentliche Änderungen gemäss Vorgaben, bevor du am Ende mit einem „Formfehler“ dastehst. Was sich 2025/2026 geändert hat Die Rahmenbedingungen für die Einmalvergütung werden weiterentwickelt. Pronovo veröffentlicht dazu offizielle Übersichten zu Neuerungen ab 2025. Wenn du gerade planst oder kurz vor der Umsetzung bist, lohnt sich ein kurzer Abgleich: Schon kleine Änderungen (Definitionen, Nachweise, Boni oder Abgrenzungen) können relevant sein – vor allem, wenn sich dein Inbetriebnahmedatum ins nächste Jahr verschiebt. Neuerungen/Bonis (z. B. Neigungswinkel, Parkflächenbonus – falls relevant) Ob und welche Boni oder spezifischen Zusatzbedingungen in deinem Fall greifen, musst du anhand der aktuellen Pronovo-Neuerungsseite und den zugehörigen Dokumenten prüfen. Entscheidend ist: Plane solche Punkte nicht „auf Verdacht“ ein, sondern erst, wenn klar ist, dass deine Anlage die Kriterien erfüllt und die Nachweise realistisch erbracht werden können. Ergänzende Förderungen: Kantone, Gemeinden, Energieversorger Neben der EIV gibt es je nach Standort zusätzliche Programme von Kanton, Gemeinde oder Energieversorger. Diese Förderungen können sich auf PV, Batteriespeicher, Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch oder begleitende Massnahmen beziehen. EnergieSchweiz empfiehlt, lokale Angebote systematisch zu prüfen, weil sie sich regional stark unterscheiden. So findest du lokale Programme Damit du nicht Stunden verlierst, funktioniert diese Reihenfolge in der Praxis gut: Zuerst die Gemeinde (Energie/Umwelt/Bau), dann der Kanton (Energie-Fachstelle), dann dein Energieversorger. Notiere pro Treffer immer: Fördergegenstand, Bedingungen, Fristen, Kumulierbarkeit mit der EIV und benötigte Nachweise. FAQ: die 10 häufigsten Fragen zur EIV 1) Muss ich die EIV beantragen oder kommt sie automatisch? Du musst sie aktiv beantragen. Zuständig ist Pronovo, und die Anforderungen sind je nach EIV-Typ definiert. 2) Kann ich EIV und lokale Förderungen kombinieren? Oft ja, aber nicht immer ohne Einschränkungen. Prüfe die Bedingungen der lokalen Stelle und die Pronovo-Vorgaben zur Kumulation. 3) Bin ich mit einem Einfamilienhaus fast immer KLEIV? Häufig ja, weil viele EFH-Anlagen unter 100 kW liegen. Verbindlich ist aber die Einstufung gemäss Pronovo und deinen effektiven Anlagendaten. 4) Was ist der häufigste Fehler beim Antrag? Unvollständige oder widersprüchliche Unterlagen (z. B. abweichende Leistungsangaben oder unklarer Inbetriebnahmetermin). Saubere Dokumentation verhindert Rückfragen. 5) Zählt das Offertdatum oder das Inbetriebnahmedatum? Für die Zuordnung zu Bedingungen ist das Inbetriebnahmedatum zentral. Details stehen in den Pronovo-Vorgaben. 6) Lohnt sich HEIV überhaupt? Das kann sich lohnen, wenn Eigenverbrauch nicht sinnvoll oder nicht möglich ist. Entscheidend ist die Wirtschaftlichkeit in deinem konkreten Fall. 7) Wie verlässlich ist der Pronovo-Tarifrechner? Als Orientierung sehr hilfreich, aber keine Garantie für die Auszahlungshöhe. Verbindlich wird es mit korrektem Antrag und Prüfung. 8) Muss ich für die EIV zwingend einen Batteriespeicher haben? Nein. Speicher können den Eigenverbrauch erhöhen, sind aber keine Grundvoraussetzung für die EIV. Ob ein Speicher wirtschaftlich ist, ist eine separate Frage. 9) Was, wenn ich während des Projekts die Anlage vergrössere? Änderungen können die Einstufung (KLEIV/GREIV/HEIV) und die Nachweispflichten beeinflussen. Klär Änderungen früh und gemäss Pronovo-Vorgaben. 10) Wo finde ich die verbindlichen Dokumente? Bei Pronovo (EIV-Übersicht und Neuerungen) und beim BFE als offizieller Einordnung der Förderinstrumente.