Bauern verschmutzen Gewässer – jetzt greift der Bund ein

Viele Bauern verschmutzen Bäche mit Pestiziden und Gülle, weil sie die Mindestabstände nicht einhalten. Trotzdem erhalten sie Direktzahlungen. Jetzt greift der Bund ein.

Bauern Gewässerverschmutzung Schweiz wegen Gülle und Pestiziden
Foto: © filmfoto/ iStock / Getty Images Plus

Bauern müssten beim Güllen einen Mindestabstand zu Bächen, Flüssen und anderen Gewässern einhalten, den sogenannten Pufferstreifen. Dies wegen des Gewässerschutzes. Bei Pestiziden sind es sogar 6 Meter.

Jährlich versprühen Bauern tonnenweise Pestizide und Millionen Liter Gülle. Doch viele Bauern halten sich dabei nicht an diese Mindestabstände. Sie sprühen und güllen oft viel zu nah an den Gewässern oder sogar direkt in Bäche und Flüsse. Doch gerügt oder bestraft werden sie dafür nicht, im Gegenteil: Sie erhalten trotzdem Direktzahlungen.

Jeder zweite Bauer verstosse gegen das Gesetz, sagen Umweltorganisationen wie Pro Natura oder WWF. Recherchen von «Kassensturz» zeigen, die Kantone ahnden gerade mal bei zwei Prozent aller Kontrollen einen Verstoss.

Der WWF machte 2016 im St. Galler Rheintal Stichproben und stellte bei 43 Prozent Verstösse fest. Pro Natura fand bei 50 bis 60 Prozent Verstösse bei Kontrollen in der Ostschweiz und im Kanton Freiburg.

Kantone wären in der Pflicht

Eigentlich wäre es an den Kantonen, respektive den kantonalen Landwirtschaftsämtern, die Bauern zu kontrollieren. Denn ein Bauer, der den Pufferstreifen beim Spritzen und Güllen missachtet, riskiert, dass seine Direktzahlungen gekürzt werden. Das passiert aber praktisch nie.

Gegenüber der Sendung «Kassensturz» sagt Lukas Indermaur, Geschäftsführer des WWF Ostschweiz: «Die kantonale Verwaltung kontrolliert  nicht, aus welchen Gründen auch immer.» Letztlich gehe es aber um unser Grundwasser und unser Trinkwasser.

Dieses Bild bestätigt eine landesweite Statistik: Im vergangenen Jahr sanktionierten die Behörden schweizweit bei über 13'000 Betriebskontrollen gerade mal 211 Bauern wegen Missachtung der Pufferstreifen. Das entspricht nur 1,57 Prozent der durchgeführten Kontrollen.

40 Prozent der Kantone kontrollieren zu lasch

Nun zeigt erstmals auch eine Umfrage des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) das Ausmass der mangelhaften Kontrollen.

«Die Umfrage zeigt einen klaren Handlungsbedarf unsererseits zusammen mit dem Bundesamt für Umwelt, den Kantonen und den Landwirtschaftlichen Organisationen», sagt Victor Kessler, Leiter des BLW in der Sendung. «Wir müssen dort einen Schwerpunkt setzen in den nächsten Jahren.» Das BLW macht jedoch nicht öffentlich, welche Kantone nicht korrekt kontrollieren.  

Der Bund schätzt, dass 40 Prozent der Kantone die Kontrollen nicht korrekt durchführen. Mehrere Kantone sanktionieren keinen einzigen Verstoss gegen die Mindestabstände und lediglich vier Kantone führen ein Liste darüber, welche Bauern geprüft und sanktioniert wurden.

Der Kanton Zürich wird im Beitrag von «Kassensturz» als positives Beispiel genannt. Hier werde konsequent kontrolliert und die Erfahrungen der letzten Jahre zeige, dass die Wirkung gross sei, erklärt Lukas Keller Sektionschef des Amts für Landwirtschaft und Natur Zürich. Reagiert hat nun auch der Kanton St. Gallen und bei einer kürzlich durchgeführten Spezialkontrolle auf Anhieb 60 Verstösse entdeckt – viermal so viele wie im ganzen letzten Jahr.

Bund nimmt Kantone in die Pflicht

Ab kommenden Jahr gelten für jene Kantone, die zu lasch kontrolliert haben, neue Auflagen, die ihnen der Bund macht.

Klartext spricht der Präsident des Schweizer Bauernverbandes, Markus Ritter: «Die Bauern müssen die Abstände kennen und sich daran halten, das erwarte ich von den Landwirten und das muss kontrolliert und sanktioniert werden.»

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